Koordiniertes Nachrücken

Hinweis zum aktuellen Verfahren

Die Universität Augsburg nimmt mit folgenden Studiengängen für das Wintersemester 2024/25 am koordinierten Nachrücken teil:

 

  • Global Business Management B.Sc.
  • Medien und Kommunikationswissenschaft B.A.
  • Medizinische Informatik B.Sc. 
  • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften B.Sc.
  • Wirtschaftsinformatik B.Sc.
  • Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.
 
Informationen zum Koordinierten Nachrücken (KNR) erhalten Sie bei hochschulstart oder mit Klick auf die meist gestellten Fragen (siehe unten).
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de
 
 

Meist gestellte Fragen

  1. BewerberInnen, die über hochschulstart für das WiSe 2024/25 bislang keine Zulassung erhalten haben - für kein Studienangebot, auch von keiner anderen Hochschule

  2. NeubewerberInnen, die sich bisher noch nicht über hochschulstart beworben haben und erst in der Phase des Koordinierten Nachrückens neue Bewerbungen abgeben möchten

Gruppe 1

(bisher keine Zulassung über hochschulstart)

 

Wenn Sie bislang über hochschulstart noch keine Zulassung für ein Studienangebot erhalten haben - auch für keine andere Hochschule -, werden Sie am 25.08.2024 von hochschulstart benachrichtigt.

 

Die Teilnahme kann im Bewerbungsportal von hochschulstart im Bereich „Meine Bewerbungen“ anhand der in der Bewerbungsübersicht temporär platzierten Buttons für das Koordinierten Nachrücken bis zum 27.08.2024 erklärt werden.

 

Nach Ablauf der Frist ist eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, die nicht verlängert werden kann.

 

Auch das „Auffüllen“ der Studienwünsche durch neue Bewerbungen ist möglich, jedoch nur, wenn für das vorherige Hauptverfahren weniger als zwölf Bewerbungen abgegeben wurden, denn auch die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist nur mit maximal zwölf Bewerbungen möglich. Alle an der vorherigen Koordinierungsphase teilgenommenen Bewerbungen werden dabei mitgezählt – unabhängig davon, welche Studienangebote davon letztlich am Koordinierten Nachrücken teilnehmen. Ein „Auffüllen“ ist während des gesamten Koordinierten Nachrückens möglich.

 

 

Gruppe 2

(NeubewerberInnen ohne Bewerbung über hochschulstart im Hauptverfahren)

 

Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal von hochschulstart registrieren. Mit dem Start des Koordinierten Nachrückens haben Sie dann die Möglichkeit, sich auf Restplätze von maximal zwölf Studienangeboten zu bewerben.

 

Wichtig: Ihre Neubewerbungen kommen nur dann zum Zug, wenn die abgearbeiteten Ranglisten im Hauptverfahren, auf denen Sie als NeubewerberIn ja nicht bereits erfasst sind, ausgeschöpft wurden und dennoch weiterhin Restplätze vorhanden sind. Diese letzten Studienplätze werden dann durch das Los vergeben.

 

Neue Bewerbungen können während des gesamten KNR ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von hochschulstart abgegeben werden – nicht über das Bewerbungsportal VIBS. Bitte registrieren Sie sich aber dennoch zusätzlich bei VIBS und geben Sie die Registrierungsdaten von hochschulstart mit an.

 

Es handelt sich um Kurzbewerbungen, denen keine weiteren Unterlagen bzw. Dokumente beigefügt werden müssen. Bitte beachten Sie außerdem die Zugangsvoraussetzungen der Universität Augsburg: Eine Überprüfung, ob Sie mit Ihrer Bewerbung deren Bedingungen erfüllen, erfolgt im KNR grundsätzlich nicht.

 

Passende Studienangebote können Sie mit Beginn der neuen Phase über die Studienangebotssuche in Ihrem Benutzerkonto finden. Durch Betätigen des Filters „Nur Studienangebote anzeigen, die am Losverfahren teilnehmen“, kann die Studienangebotsliste auf für das Koordinierte Nachrücken relevante Einträge begrenzt werden.

 

In folgenden Fällen können Sie leider nicht am KNR teilnehmen:

 

  • wenn Sie aufgrund eines Zulassungsangebot für eine höher priorisierte Bewerbung aus dem Verfahren ausgeschieden sind,
  • wenn Sie ein anderes Zulassungsangebot über hochschulstart erhalten haben oder
  • wenn Sie die Frist zur Erklärung der Teilnahme am KNR versäumt haben.
Sie haben dann noch die Möglichkeit, am Losverfahren teilzunehmen. Dieses wird im Anschluss an das KNR durchgeführt, wenn noch Studienplätze vorhanden sind.
 
 

Das Koordinierte Nachrücken beginnt am 25.08. und kann bis zum 30.09.2024 durchgeführt werden.

 

Meist wird das KNR aber früher beendet und es findet im Anschluss ggf. ein Losverfahren statt.

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