Termine Erste Staatsprüfung Herbst 2026
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Herbst 2026 per Einschreiben an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zunächst von telefonischen Rückfragen ab.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
- Anmeldung:
1. Dezember 2025 bis 1. Februar 2026
- Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
1. Februar 2026
mit Verlängerung:
1. April 2026
- Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
15. Mai 2026
- Rücktritt:
spätestens bis 9. Juli 2026
- Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
- Schriftlicher Prüfungszeitraum:
03.08.2026 bis 02.10.2026
- Praktischer Prüfungszeitraum:
03.08.2026 bis 04.12.2026
- Mündlicher Prüfungszeitraum:
05.10.2026 bis 04.12.2026
Die vorläufigen / verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (zwischen Raum 2095 und 2096, Präsidiumsgebäude A3, Ebene 2) ausgehängt.
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten: wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
Merkblatt zum Zulassungsantrag
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.10.2025