Bürokratieabbau mit Augsburger Beteiligung
Prof. Wollenschläger in Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags berufen
Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, ist Mitglied einer neuen Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag, die in den kommenden beiden Jahren Handlungsstrategien und Empfehlungen zu einer Staatsreform (Bürokratieabbau) erarbeiten soll. Ihre inhaltliche Arbeit hat die Enquete-Kommission mit einer Sitzung am 25. September unter Anwesenheit der Landtagspräsidentin Ilse Aigner aufgenommen. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bayerische Landtag auf einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema Bürokratieabbau beschlossen. Das Gremium trägt den Namen „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“. Es besteht aus neun Abgeordneten aller Fraktionen sowie sieben externen Experten – darunter der Augsburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger. Am 18. Juli trafen sich die Mitglieder der Kommission erstmals. Seine inhaltliche Arbeit nahm das Gremium in einer Sitzung am 25. September auf. Laut Einsetzungsbeschluss hat die Enquete-Kommission das Ziel, in den kommenden beiden Jahren „[…] Handlungsstrategien und Empfehlungen an den Landtag und die Staatsregierung [zu erarbeiten], um Prozesse in der öffentlichen Verwaltung sowie gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben zu identifizieren, durch deren Verbesserung Erleichterungen erzielt und Potenziale (z. B. Kosten- und Aufwandsersparnisse für alle Beteiligten) gehoben werden können. Es geht darum, Bürokratie abzubauen, aber auch darum, künftig unnötige Bürokratie effektiv zu vermeiden. […] Es geht darum, allen gesellschaftlichen Akteuren das Leben leichter zu machen. Die Enquete-Kommission soll auch einen Impuls geben, Staat neu und noch mehr von den Bedürfnissen der Menschen her zu denken. […] Die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen soll sich auf Maßnahmen konzentrieren, die auf Landesebene umsetzbar sind, aber auch dort Verbesserungsvorschläge vorlegen, wo Bundes- und europäisches Recht zur Umsetzung von Erleichterungen einer Änderung bedürfen." Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger ist seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Von 2021 bis 2023 war Wollenschläger Dekan der Fakultät, seitdem hat er die Funktion des Prodekans inne. Prof. Wollenschläger ist in Lehre und Forschung insbesondere im Europa-, Verfassung- und Verwaltungsrecht tätig. Seit 2024 ist er Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. ad
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Über das Ziel der Enquete-Kommission
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