Eine Fortführung Ihres bisherigen Studiums ist bei einem Hochschulwechsel an die Universität Augsburg nicht ohne weiteres möglich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen nicht unbedingt eine Gleichwertigkeit der Studiengänge/-fächer besteht. Sie müssen sich daher zunächst für das erste Fachsemester  bewerben Eine Anhebung in ein höheres Fachsemester erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt

 

Ausnahme: zulassungsbeschränkte Studiengänge und Rechtswissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Staatsexamen, bei Beibehaltung der Schulart und der Studienfächer. Hier werden die Fachsemester fortgeschrieben; d.h. eine Bewerbung erfolgt hier für das entsprechend höhere Fachsemester.

 

Es ist ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen  Fachstudienberatung in Verbindung zu setzen. 

 

Bitte informieren Sie sich vor dem Wechsel zu folgenden Themen:

Wann erfolgt die Exmatrikulation an der alten Hochschule?

  • Grundsätzlich sollten Sie sich an der alten Hochschule erst dann exmatrikulieren, wenn Sie sicher sein können, dass Sie an der neuen Hochschule einen Studienplatz erhalten.
  • Ist für den gewünschten Studiengang keine Zulassung erforderlich und bringen Sie die erforderlichen Voraussetzungen mit, so können Sie die Exmatrikulation an der anderen Hochschule in der Regel auch schon vor Semesterende (an der Universität Augsburg ab Mitte Juli bzw. Mitte Februar) beantragen.
  • Eine Exmatrikulationsbescheinigung muss allerdings bei der Einschreibung an der Universität Augsburg nur eingereicht werden, wenn Sie bereits einen Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft oder Humanmedizin studieren und diesen an der Universität Augsburg fortsetzen möchten. Für alle anderen Studiengänge reicht zur Bewerbung eine Studienzeitbescheinigung zum Nachweis der bisherigen Hochschulsemester. 

Wenn Sie von der Universität Augsburg an eine andere Hochschule wechseln möchten, sollten Sie sich ebenfalls vorab erkundigen, ob ein Wechsel möglich ist. Eine Exmatrikulation an der Universität Augsburg zum Zwecke des Hochschulwechsels können Sie in der Regel auch schon vor Semesterende zum Ende des Semesters beantragen (ab Mitte Julie, bzw. Mitte Februar). Die Exmatrikulations- bzw. Studienzeitbescheinigung benötigen Sie eventuell für die Einschreibung an der neuen Hochschule.

 

Wie erhalte ich die Semesterbeiträge rückerstattet?

Wer nach bereits erfolgter Rückmeldung zum nächsten Semester an eine andere Hochschule wechseln möchte, kann bei der Studierendenkanzlei einen Antrag auf Rückerstattung der entrichteten Semesterbeiträge stellen. Bitte legen Sie dazu unbedingt die Quittung des bereits gezahlten Beitrags bei. Eine Rückerstattung ist erst dann möglich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation bereits gestellt und bearbeitet wurde. Bitte informieren Sie sich  hier über die Fristen zur Rückerstattung. 

Kontakt

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
  • E-Mail:
  • Raum 1032 (Gebäude A2)
    Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

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