8. Deutscher Umwelt- und Infrastrukturrechtstag
Umweltschutz kostet Geld. Denn die gebotene Internalisierung externer Kosten führt zwangsläufig zu einer Verteuerung von Produkten und Dienstleistungen. Zudem verschlingt der Ausbau einer umwelt- und klimagerechten Infrastruktur Unsummen. Die öffentliche Hand wie private Unternehmen stehen vor einem immensen Investitionsbedarf. Doch wer soll, wer kann dafür bezahlen? Der Staat steht vor großen Herausforderungen, denn das Verursacher- und das Gemeinlastprinzip für sich liefern nicht die gewünschten, präzisen Antworten: Wie können Finanzierungslasten zugleich effektive Leistungswirkungen entfalten? Muss der tradierte Instrumentenkasten des Umweltfinanzrechts erweitert werden? Wie kann weiteres Kapital erschlossen und wirksam für den Umweltschutz nutzbar gemacht werden? Gibt das geltende Recht genügend Spielräume für innovative Maßnahmen oder wird das Haushaltsrecht zur Bürde? Wie werden Fehlallokationen verhindert und wie passen die Maßnahmen der unterschiedlichen Regelungsebenen vom Unionsrecht bis zur kommunalen Satzung zueinander? Diese und weitere Fragen werden auf dem 8. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag erörtert. Die Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis sichern mit ihren unterschiedlichen Disziplinen und Erfahrungshintergründen eine Perspektivenvielfalt auf ein Thema, das nicht zuletzt mit Blick auf die verfassungsrechtliche Schuldengrenze von besonderer Aktualität ist.
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"Wer bezahlt den Umweltschutz?"
am 15. November 2024
im Bayerischen Landesamt für Umwelt
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