Rechtswissenschaft und Haltung
Am 9. Dezember 2024 sprach Prof. Dr. Felix Hanschmann (Bucerius Law School Hamburg) am dritten Termin der Augsburger Rechtsgespräche des Wintersemesters in der Reihe „Recht und Haltung“ zum Thema „Rechtswissenschaft und Haltung“. Hanschmann stellte zunächst fest, dass der Begriff der Haltung weder ein etablierter Rechtsbegriff noch ein traditionelles Thema der Rechtswissenschaft sei, jedoch zunehmend in den Fokus gerate. Aktuelle Diskussionen betonten insbesondere die Notwendigkeit einer Haltung, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sei, wie etwa der Versuch der Vereinigung der Staatsrechtlehrer zeige, sich von ihrem Mitglied Dr. Ulrich Vosgerau zu distanzieren. Dass das Thema „Haltung“ in der Rechtwissenschaft zu kurz kommt, liege – so Hantschmann – nicht zuletzt am fachspezifischen „Habitus“, der die angehenden Juristen bereits während der Ausbildung präge. So sei die Ausbildung etwa durch ein disproportionales Verhältnis zwischen (Anwendungs-)Dogmatik und Grundlagen geprägt, was zu Lasten von kreativem und kritischem Denken gehe. Ausdruck des juristischen Habitus sei aber auch die traditionelle Charakterisierung des Rechts als objektives und neutrales Feld.
Da Recht jedoch nie neutral und auch nie frei von Haltung sei plädierte Hantschmann für institutionelle sowie strukturelle Veränderungen, um die Rechtswissenschaft und Ihre Ausbildung von ihrer vermeintlichen Objektivität zu befreien. Hiervon versprach er sich eine aufgeklärtere Rechtswissenschaft, die sich insbesondere ihrer historischen und sozialen Kontexten bewusst ist.