Nachwuchsförderung
Reisekostenförderung durch das ACELR
Das ACELR stellt den Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Habilitand*innen der Juristischen Fakultät Mittel für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Seminaren bereit, die der Weiterbildung oder dem Forschungsvorhaben dienen.
Die Reisekostenförderung gilt lediglich subsidiär zur Reisekostenförderung durch die Universität Augsburg und steht ferner unter der Bedingung einer hinreichenden Teilnahme an dem Graduiertenzentrum der Juristischen Fakultät.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Reisekostenförderung durch die Universität Augsburg
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt die Universität Augsburg dessen Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen sowie Forschungs- und Archivreisen mit einem Zuschuss. Bitte beachten Sie hierzu das allgemeine Förderangebot der Universität Augsburg für den wissenschaftlichen Nachwuchs.