Forschungsprojekte
I. Drittmittelprojekt "Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern"
Februar 2020
Drittmittelprojekt „Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern“
Gemeinsam mit seinen Kollegen Prof. Dr. Alexander Baur (Kriminologie, Universität Hamburg) und Prof. Dr. Jens Koch (Gesellschaftsrecht, Universität Bonn) untersucht Prof. Kubiciel, wie international tätige Unternehmen auf sich überschneidende internationale Legalitätserwartungen reagieren. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Umstand, dass sich Unternehmen auf den Weltmärkten einer Vielzahl verschiedener und teils parallel anwendbarer Anti-Korruptionsvorgaben ausgesetzt sehen. Das Projekt soll mittels eines rechtsnormativen und rechtstatsächlichen Forschungsansatzes Unternehmen einen Fahrplan an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie die damit verbundenen Herausforderungen sinnvoll bewältigen können. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer Harmonisierung in einer rechtspolitischen Perspektive ausgelotet werden. Das Projekt wird von den dem in der Schweiz ansässigen KBA-NotaSys Integrity Fund ( https://www.integrityfund.ch) großzügig unterstützt. Nähere Informationen finden Sie hier.
II. Unternehmensstrafrecht und Verfassungsrecht
Gegenwärtig befasst sich die Forschungsstelle mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen der zu erwartenden Gesetzesänderungen (unter Einschluss der beabsichtigten Schaffung eines neuen Registers) sowie mit der Frage, ob und inwieweit Unternehmensanwälte und -verteidiger vor strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen geschützt werden sollten.
III. Rechtsvergleichende Studie
Studie "Unternehmensstrafrecht im Rechtsvergleich. Sanktionierung von Verbänden in ausgewählten europäischen Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika“; Die Familienunternehmer, Berlin 2019 hier abrufbar
IV. Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes
Im August 2014 haben Professor Dr. Michael Kubiciel (Wirtschaftsstrafrecht) und Dr. Elisa Hoven (Strafrecht und Kriminologie) an der Universität zu Köln eine rechtsgebietsübergreifende und interdisziplinär ausgerichtete Forschungsgruppe gegründet, zu der Professor Dr. Thomas Weigend (Strafverfahrensrecht) und Professor Dr. Martin Henssler (Arbeits- und Wirtschaftssrecht hinzustießen. Die Forschungsgruppe ist von der Volkswagen Stiftung in der Förderlinie "Offen für Außergewöhnliches" über eine Laufzeit von 3 Jahren gefördert worden.
Die Forschungsgruppe hat am 07.12.2017 einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht veröffentlicht. Zentrale Überlegungen scheinen in die Koalitionsvereinbarungen eingeflossen zu sein.
Der Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes regelt die Sanktionierung von Verbänden für verbandsbezogene Straftaten sowie die diesbezüglichen Verfahrensfragen. Der Entwurf stützt sich auf eine deutschlandweite Untersuchung der Anwendung des geltenden Rechts, auf rechtsvergleichende Praktikerbefragungen in den USA und Österreich sowie auf die Begleitung durch eine Expertengruppe, der neben WissenschaftlerInnen auch VertreterInnen von Unternehmen, Verbänden sowie der Rechtspraxis angehörten. Kennzeichnend für den Entwurf ist seine dezidiert spezialpräventive Ausrichtung, die auf eine Strukturverbesserung der Verbände abzielt und eine Sanktionierung nur als letztes Mittel vorsieht, sowie ein dem Strafverfahrensrecht angepasstes Niveau an Verteidigungsrechten.
Die empirische und rechtsvergleichende Forschung sowie die Arbeit an dem Entwurf wurden von der VolkswagenStiftung großzügig unterstützt. Der Kölner Entwurf wird Anfang 2018 mit einer ausführlichen Kommentierung in Buchform erscheinen. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projekthomepage.
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