Ablauf

Bewerbungsschluss: jährlich am 30. November

 

Die Bewerbung ist per E-Mail zu richten an Herrn Christian Kolbe

 

Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge bei:
  1. Elektronisch ausgefüllter Bewerbungsbogen (bitte die digitale Unterschriftsfunktion von Adobe nutzen)
  2. Immatrikulationsbescheinigung (aktuell)
  3. Lebenslauf (tabellarisch)
  4. Motivationsschreiben (in Englisch) von ca. ein bis zwei Seiten
  5. Kopien der Leistungsnachweise oder Studis-Auszug vom Prüfungsamt (aktuell und verifizierbar)
  6. Kopie des Abiturzeugnisses (nicht beglaubigt)
  7. Englisch Nachweis: Bescheinigung über ausreichende Englischkenntnisse (klassisch Jura) bzw. Equivalency Test (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) oder TOEFL
  8. Aussagekräftige Bescheinigungen (z.B. soziales Engagement, Praktika, Arbeitszeugnisse, sonstige Zeugnisse usw.)

Bitte beachten Sie: Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen können im Bewerbungsprozess leider nicht berücksichtigt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Bestehen aller Pflichtklausuren und Hausarbeiten bis zum 3. Semester bzw. 5. Semester (inkl. bestandene Zwischenprüfung). Die Prüfungen müssen erst bis zum Antritt des Auslandsstudiums bestanden sein.
  • Teilnahme an der englischsprachigen Fremdsprachigen Rechtsausbildung (FRA) des klassischen Jura-Studiums mit Bescheinigung über ausreichende Englischkenntnisse. Die Voraussetzungen für die Erlangung der Bescheinigung sind:
    • Bestehen des Oxford Online Placement Tests (oder eines alternativen aussagekräftigen Tests, nicht Abiturzeugnis!) mit Sprachniveau C1 oder C2
    • Teilnahme am Kurs Anglo American Legal Systems oder Bestehen der Klausur des Kurses Introduction to Common Law mit 1,0 oder 1,3
    • durchgehende Teilnahme an Modul 2 und 3 der FRA im weiteren Verlauf des Studiums (dieses Kriterium muss bei der Bewerbung noch nicht vollständig erfüllt sein)
  • oder Teilnahme an den verpflichtenden Englischvorlesungen im Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Bestehen des English-Equivalency Tests
  • oder TOEFL-Test
    • Erreichen von mindestens 90 Punkten beim Internet-based Testing
    • Hier finden Sie weitere Informationen zum TOEFL-Test
    • Achtung: Der TOEFL-Test muss wegen des kurzen Zeitfensters bei der Bewerbung bereits vorliegen und kann nur in Ausnahmefällen nachgereicht werden. Es empfiehlt allgemein, den TOEFL Test evtl. auch schon ein Semester vor der Bewerbung abzulegen. Ein erfolgreicher TOEFL Test ist zudem für jede spätere Bewerbung eine Bereicherung.

Kontakt

Christian Kolbe
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Ansprechpartner für den USA-Austausch und das Augsburg Summer Program
Juristische Fakultät

E-Mail:

Fachdekan für Internationales
Juristische Fakultät

Startseite:

E-Mail:

Antonia Burger
Studentische Hilfskraft | Ansprechpartnerin für den USA-Austausch
Juristische Fakultät

E-Mail:

Mia Abdallah
Studentische Hilfskraft I Ansprechpartnerin für den USA-Austausch
Juristische Fakultät

E-Mail:

Suche