1. Bewerbungsablauf

Alle Bewerbungsunterlagen werden in ihrer Gesamtheit gewertet. Nicht ein Kriterium ist allein entscheidend, sondern der Gesamteindruck, der aus der Bewerbung hervorgeht. Deshalb ermutigen wir ausdrücklich auch all diejenigen, die nicht nur zweistellige Noten schreiben und mithin keinen zweistelligen Notendurchschnitt vorweisen können, sich zu bewerben.

Bewerbungen werden jedes Jahr bis Ende November angenommen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Startseite.

 

Bitte beachten Sie: Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen können im Bewerbungsprozess leider nicht berücksichtigt werden.

In einem ersten Schritt werden alle Bewerbungen von uns geprüft. Qualifizierte Bewerber*innen werden daraufhin Mitte Dezember zu einem Auswahlgespräch eingeladen, welches jeweils in Kleingruppen am Lehrstuhl von Professor Möllers stattfindet. Zeitnah nach diesen Auswahlgesprächen erfolgt die Zuteilung an die jeweiligen Partneruniversitäten, sodass die erfolgreichen Bewerber*innen im Regelfall noch vor Weihnachten die Einladung zur Teilnahme am Austauschprogramm erhalten.

2. Englischnachweis/ TOEFL:

Als Sprachnachweis für die Bewerbung dient die von der FRA erlangte Bescheinigung über ausreichende Englischkenntnisse (Jura) bzw. ein mit mindestens 50% bestandener Equivalency Test (ReWi). Alternativ kann auch ein TOEFL-Test absolviert werden, der mit mindestens 90 Punkten bestanden werden muss.

 

Für Jurastudierende gilt:

Zuerst muss am Oxford Online Placement Test teilgenommen werden, der zu Beginn eines jeden Semesters stattfindet. Hierbei muss mindestens ein Sprachniveau von C1 oder C2 erreicht werden. Alternativ gelten auch andere Sprachprüfungen, die ein derartiges Sprachniveau belegen, wie beispielsweise das Cambridge Certificate, nicht aber das Abiturzeugnis. Daraufhin erfolgt die Zuteilung in die Kurse Anglo-American Legal Systems und Common Law. Wer den Kurs Anglo-American Legal Systems bestanden oder den Kurs Common Law mit sehr gut (mit der Note 1,0 oder 1,3) absolviert hat, ist für die Teilnahme am FRA Modul 2 und 3 zugelassen. Studierende, die die Bescheinigung über ausreichende Englischkenntnisse erhalten möchten, müssen diese Module daraufhin durchgehend belegen.

 

(Beispiel: Schon im 1. Semester kann am Oxford Online Placement Test und am Kurs Anglo-American Legal Systems/Common Law teilgenommen werden, sodass die Teilnahme am Modul 2 (und später Modul 3) und die USA-Bewerbung bereits im 3. Semester erfolgen können)

 

Für ReWi-Studierende gilt:

Da englischsprachige Kurse bereits Teil des pflichtmäßigen Studienprogramms sind, kann ohne zusätzliche Nachweise am Equivalency Test teilgenommen werden. Dieser findet zu Beginn eines jeden Wintersemesters statt und muss mit mindestens 50% bestanden werden, um als Sprachnachweis zu dienen.

© Universität Augsburg

Der TOEFL ist ein vierstufiger Sprachtest (Reading, Writing, Listening, Speaking) für Ausländer, bei dem Ihre Englischkenntnisse geprüft werden.

Für eine Bewerbung benötigen Sie beim Internet-Based Testing eine Mindestpunktzahl von 90 von 120 möglichen Punkten.

 

Der TOEFL-Test kann in allen größeren Städten (z.B. Augsburg, München, Stuttgart, Frankfurt) zu bestimmten Terminen abgelegt werden. Die Anmeldefrist variiert, sodass Sie sich rechtzeitig um einen Termin kümmern sollten.

 

Nähere Informationen über Anmeldung, Prüfungsorte und Gebühr erhalten Sie auf der Homepage des TOEFL. Hier finden Sie zudem einen guten Überblick über die Organisation des TOEFL.

Der TOEFL-Test ist grundsätzlich Voraussetzung für den Antritt des Auslandssemesters an einer unserer Partneruniversitäten.

 

Sollten Sie die Bescheinigung über ausreichende Englischkenntnisse im Rahmen der FRA (klassisch Jura) erhalten bzw. den Equivalency Test (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) bestanden haben und ein Bestätigungschreiben Ihrer FRA-Dozierenden vorlegen können, können Sie damit jedoch bis auf Weiteres den TOEFL ersetzen. Darüber hinausgehende Empfehlungschreiben des Sprachenzentrums sind nicht erforderlich.

 

Der TOEFL muss für die Bewerbung grundsätzlich bereits vorliegen. Denn bei der Beurteilung der Fähigkeiten der Bewerber*innen fließen sowohl die juristischen als auch die sprachlichen Kenntnisse mit ein und nur die besten Bewerber*innen können zu den mündlichen Auswahlgesprächen eingeladen werden. Da wir vermeiden wollen, dass Sie Ausgaben haben, bevor Sie eine Zusage bzgl. des Austauschprogramms bekommen haben, besteht neben dem kostenpflichtigen TOEFL die Möglichkeit, die Englisch-Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an der englischsprachigen FRA nachzuweisen. (Im übrigen ist ein erfolgreicher TOEFL unabhängig vom USA-Austausch auch für jede spätere Bewerbung eine Bereicherung!)

Sollten Sie nicht die nötige Punktzahl erreicht haben, können Sie den TOEFL jeden Monat erneut versuchen. Planen Sie also Ihren ersten Versuch so, dass Sie notfalls noch einen "Reservemonat" für eine Wiederholung haben.

Es empfiehlt sich sehr, sich auf den TOEFL-Test speziell vorzubereiten. Entsprechende Trainingssoftware oder Bücher gibt es in jeder Buchhandlung oder im Internet. Darüber hinaus bietet auch das Sprachenzentrum hilfreiche Englischkurse an.

3. Kosten:

Zusätzlich zu den 900 € Unkostenbeitrag entstehen für den Auslandsaufenthalt die üblichen Lebenshaltungskosten. Es ist immer schwierig, eine allgemeine Aussage über die Höhe dieser Kosten in den USA zu treffen. Sie hängen vom individuellen Lebensstil und dem Aufenthaltsort ab. Erfahrungsgemäß liegen sie aber besonders in den Großstädten etwas über den Unterhaltskosten in Deutschland, zumal die Studenten sich zumindest zeitweise ein Auto mieten und Reisen unternehmen. Inklusive Flug muss man mit ca. 7.000 $ bis 11.000 $ rechnen. Beachten Sie jedoch, dass auch das Leben in Deutschland Geld kostet und die genannten Summen unter diesem Blickwinkel weit weniger dramatisch erscheinen. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass Ihnen die Studiengebühren von ca. 25.000 $ von der Partneruniversität erlassen werden.

Die 900 € Unkostenbeitrag dienen ausschließlich dazu, die Aufwendungen für das Austauschprogramm zu bestreiten. Abgedeckt werden damit beispielsweise sämtliche Verwaltungskosten der Partneruniversität sowie die ABA-Gebühren. Nicht enthalten sind lediglich die Visumsgebühren der staatlichen Stellen der USA. Ebenso nicht enthalten sind sämtliche Privatkosten der Teilnehmer, wie etwa Flug oder Unterkunft.

 

Austauschstudenten an unseren Partneruniversitäten George Washington Universtiy, Chicago-Kent College of Law und Pepperdine University werden regelmäßig mit DAAD ISAP Stipendien gefördert.

 

Eine Übersicht mit weiteren Fördermöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Der Förderumfang hängt dabei von dem individuellen Stipendium ab. Sollten Sie bereits in einem Förderprogramm sein, sei darauf hingewiesen, dass viele Stiftungen für Auslandsaufenthalte besondere Zuschüsse gewähren.

 

Auch wenn Sie bisher keine BaFöG-Leistungen erhalten, kann sich eine Bewerbung dort lohnen. Die Bemessungsgrundlagen für das AuslandsBaFöG, insbesondere für die USA, sind wesentlich höher als für das InlandsBaFöG.

 

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Auslandsaufenthalt mit einem DAAD ISAP Stipendium gefördert wird (gilt voraussichtlich für die Partneruniversitäten George Washington University, Chicago-Kent College of Law und Pepperdine University), finden Sie hier wichtige Informationen zur gleichzeitigen Inanspruchnahme von AuslandsBaFöG oder weiteren Stipendien.

4. Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts:

Für die klassischen Juristen ist der Zeitpunkt für ein Auslandssemester am besten nach dem 4. oder 6. Semester. Bewerben Sie sich deshalb im Optimalfall im 3. oder im 5. Semester.

ReWi-Studenten empfehlen wir die Teilnahme zum Ende Ihres Bachelorstudiums, oder zu Beginn Ihres Masterstudiums.

5. Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist grundsätzlich möglich, wenn das Auslandssemester mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters abdeckt. Für das US-amerikanische Fall Semester ist diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt. Nähere Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie auf folgender Website der Universität:

 

6. Anrechnung:

Eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen auf den universitären Prüfungsteil / Bachelor bzw. Master oder einen LL.M.-Studiengang in Augsburg ist grundsätzlich möglich, wenn dies unter Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bereits vor dem Austausch abgesprochen wird.

 

Zuständig hierfür sind die jeweiligen Studienberater*innen:

 

 

Jura-Studierende finden auf der folgenden Seite nähere Informationen und den Antrag zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen:

 

 

ReWi-Studierende finden die entsprechenden Anträge hier:

 

7. Visum:

Sie beantragen zunächst bei der entsprechenden Partneruniversität ein I-20 Formular. Das dafür nötige Antragsformular erhalten Sie etwa im März/April von der Partneruniversität. Mit dem I-20 Formular können Sie dann in Frankfurt oder mittlerweile auch München Ihr Visum beantragen. Sie müssen dabei persönlich dort vorstellig werden. Den Termin müssen Sie telefonisch mit dem für Sie zuständigen Konsulat absprechen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

Für Ihren persönlichen Antrag ist zunächst das I-20 Formular der Partneruniversität und ein maschienenlesbarer Reisepass nötig, der mindestens für die Dauer Ihres Aufenthaltes gültig ist. Über Unterlagen, die Sie darüber hinaus noch benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der US-Botschaft und fragen Sie bei der Terminabsprache nach.

8. Unterkunft:

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Studierenden, eine Unterkunft in den USA oder in China zu finden.
Allerdings stellen die Partneruniversitäten in Chapel Hill und in Pepperdine unseren Studierenden Plätze in ihren Wohnheimen zur Verfügung. In Washington kann das International Student House bezogen werden, das vergelichbar mit einem Wohnheim ist und von den Augsburger Studierenden in den letzten Jahren gerne in Anspruch genommen wurde. In den anderen Städten gibt es derzeit leider keine vergleichbaren Möglichkeiten.
Hier muss auf den privaten Wohnungsmarkt verwiesen werden. Nähere Informationen zu geeigneten Unterkünften in den jeweiligen Städten können den Erfahrungsberichten der ehemaligen Teilnehmenden entnommen werden.

 

9. Nachweise für die Partneruniversität:

Nachdem Sie eine Zusage von uns erhalten haben, können Sie ein Transcript of Records beim AAA beantragen und dieses dann bei Ihrer Partneruniversität einreichen.

Sofern Ihre Partneruniversität dies fordert, stellen wir Ihnen gerne ein solches Dokument aus.

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Stand: 16.10.2024

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Ansprechpartner für den USA-Austausch und das Augsburg Summer Program
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