Bewerbungsvoraussetzungen & -unterlagen

  1. Bewerbungsschreiben (ein Motivationsschreiben und Lebenslauf),
  2. Ausgefüllter " Antrag auf Zulassung zum Magisterstudiengang für im Ausland Graduierte (LL.M.) ",
  3. Nachweis der allgemeinen Hochschulreife,
  4. Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität
    (Bitte weisen Sie durch Vorlage eines Transcript of Records nach, dass Sie ein überdurchschnittliches Examen abgelegt haben. Das Magisterstudium ist nicht leicht; Sie können es nur dann mit Erfolg durchlaufen, wenn Sie schon an Ihrer Heimatuniversität zur Spitzengruppe der Studenten gehört haben),
  5. Nachweis der für das Magisterstudium und die Magisterprüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau
    • Ein solcher Nachweis kann erbracht werden durch eine bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung; weitere Informationen zum Thema "Deutschkenntnisse" finden Sie hier.
    • Der Nachweis muss zwingend vor der Einschreibung erfolgreich erworben worden sein.

Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden. Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag für die Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli, der Antrag für die Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres bei der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg eingehen muss.

 

Formalia

Das Bewerbungsverfahren erfolgt schriftlich (in papierform) und ausschließlich über die Fakultät. Über das Vorliegen der Qualifikation für den Magisterstudiengang entscheidet der Magisterprüfungsausschuss der Juristischen Fakultät.

 

Form der Bewerbungsunterlagen:

Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden.

 

Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift beigelegt werden.

 

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt zur amtlichen und notariellen Beglaubigung.

 

 

Adresse für Bewerbungen zum Magisterstudium oder schriftlichen Voranfragen:

Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg
Tel.: +49 821 598 - 4500

 

 

Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! Bis zu folgenden Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist!):

 

  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Wintersemester: 15. Juli
  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Sommersemester: 15. Januar

Bis zu diesen Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig und in der geforderten Form vorliegen.

 

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder Bewerbungen mit "nicht beglaubigten Abschriften" können nicht berücksichtigt werden.

 

 

Voranfragen und Bewerbungen zum Magisterstudium sind zu richten an den

 

Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg

Bewerbungsablauf

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist tagt der Magisterausschuss und entscheidet über die Zulassung zum Studiengang.

Danach werden die Bewerber*innen per Post durch die Fakultät über die Entscheidung des Magisterausschusses informiert.

 

Den endgültigen und verbindlichen Zulassungsbescheid erhalten alle zugelassenen Bewerber*innen einige Tage später durch die Studierendenkanzlei.

 

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen bitten wir von Anfragen zum Status der Bewerbung abzusehen.

Immatrikulation

Bitte beachten Sie:

 

Für die Aufnahme in den Magisterstudiengang ist neben der Entscheidung des Magisterprüfungsausschusses zum Vorliegen der Qualifikation auch die Immatrikulation an der Universität Augsburg erforderlich.

 

Alle notwendigen Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie über den Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.

 

Sollten Sie dennoch Fragen zur Immatrikulation haben, nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei und die dortigen Mitarbeitenden.

Kontakt

Dekanat | Studienberatung LL.M. | Erasmus-Betreuer
Juristische Fakultät

Startseite:

E-Mail:

Maurice Salm
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Dekanat | Internationales | LL.M.-Studiengangs- und Erasmus-Betreuung
Juristische Fakultät

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