Bewerbung für den Masterstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Eignungsverfahren
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren voraus. Dieses wird zweimal jährlich durchgeführt. Im Rahmen des Eignungsverfahrens beurteilt eine von der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Auswahlkommission anhand der eingereichten schriftlichen Unterlagen, ob ein Bewerber/ eine Bewerberin die Qualifikation für den Zugang zu dem interdisziplinären Masterstudiengang besitzt.
Der Studienbeginn ist jeweils zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.
Bewerbungsbeginn ist jeweils Mitte Mai bzw. Mitte Dezember jeden Jahres. Bewerbungsschluss für die Teilnahme am nächsten Eignungsverfahren ist der
1. Februar 2025
Zugangskriterien
Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird nachgewiesen durch:
- einen einschlägigen Hochschulabschluss
- Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem interdisziplinären Studiengang der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder
- einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (siehe unter 2.) oder
- Sie sind derzeit in einem, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss abzielenden Hochschulstudiengang der genannten Fachrichtungen immatrikuliert und haben bereits mindestens 140 Leistungspunkte (ECTS) erzielt.
- Kompetenzen/ Zusatzqualifikationen
Folgende Kompetenzen müssen im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder als Zusatzqualifikation mindestens nachgewiesen werden:
- Zivilrecht mit insgesamt mindestens 32 Leistungspunkten in: BGB Allgemeiner Teil, BGB Schuldrecht, BGB Sachenrecht, Handelsrecht, Recht der Personengesellschaften und GmbH- und Aktienrecht,
- Betriebswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 20 Leistungspunkten in: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Buchhaltung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung und Bilanzierung,
- Volkswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Mikroökonomik, Einführung in die VWL und Wirtschaftspolitik,
- Öffentliches Recht mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht und
- Mathematik und Statistik mit insgesamt mindestens 8 Leistungspunkten.
Bewerbung ohne Abschlusszeugnis
Bewerber, die zum Zeitpunkt des Eignungsverfahrens noch kein Abschlusszeugnis vorweisen können, erhalten eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang und müssen den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gegenüber der Studentenkanzlei spätestens zum Ende des zweiten Mastersemesters nachweisen.
Kriterien des Eignungsverfahrens
Folgende Kriterien gehen in die Bewertung ein:
- die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
(Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Abschlusszeugnis vor, erfolgt die Bewertung anhand einer fiktiv berechneten Gesamtnote. Dabei werden die für den Studienabschluss fehlenden Leistungen mit der Note "4,0" bewertet und eine nach Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote gebildet.), - fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in Englisch,
- praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die im Masterstudiengang angebotenen Schwerpunkte, nachgewiesen insbesondere durch Praktika und einschlägige Berufserfahrung,
- kognitive Fähigkeiten, insbesondere nachgewiesen durch einen erfolgreich absolvierten GMAT-Test,
- Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (In die Bewertung einbezogen werden können hier Aspekte wie: das der Bewerbung zugrundeliegende Bachelorstudium wurde in der Regelstudienzeit oder schneller absolviert, der Bewerber/ die Bewerberin gehörte zu den besten 25% seines/ ihres Jahrgangs, Engagement und Aktivitäten neben dem Studium).
Bewerbungsleitfaden: So bewerben Sie sich für den Masterstudiengang
- Der Bewerbungsprozess erfolgt ausschließlich online. Sie bewerben sich auf den Seiten der Studentenkanzlei für die Zulassung zum Masterstudium, indem Sie im Bewerbungsportal einen Onlinebewerbungsbogen (Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang) ausfüllen.
- Folgende Unterlagen sind im Bewerbungsportal hochzuladen:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss (s.o., Kopie des Bachelorzeugnisses) bzw. bei noch nicht abgeschlossenem Studium ein Notenausdruck des Prüfungsamtes mit Angabe aller bis dahin eingebrachten Leistungen,
- bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine Bescheinigung über die bis dahin erreichte Durchschnittsnote,
- ggf. Nachweis der erworbenen Kompetenzen i.S.d. § 3 Zugangssatzung MasterReWi (Modulbeschreibungen)(entfällt bei Bachelorstudium an der Uni Augsburg),
- ggf. bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- ggf. bei abgeschlossenem Studium ein Nachweis über die Wertigkeit der erreichten Durchschnittsnote in Relation zu den Studienleistungen anderer Absolventen des gleichen Studienjahrgangs (Grading Tabelle)*,
- ggf. Nachweise über einschlägige Kompetenzen und Qualifikationen, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Hochschulabschlusses sind (gemeint sind die oben unter Bewerbungsvoraussetzungen genannten Kompetenzen),
- ggf. Nachweise über englische fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse*,
- ggf. Nachweise über studiengangsbezogene Praktika und einschlägige Ausbildungs- und/oder Berufserfahrung*,
- ggf. Nachweis eines erfolgreich abgelegten GMAT-Tests (mindestens 600 Punkte)*,
- ggf. Nachweise über Engagement und Aktivitäten neben dem Studium*
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die mit * gekennzeichneten Nachweise sind nicht zwingend erforderlich, können aber im Einzelfall im Rahmen des §§ 3 oder 8 ZugangssatzungMaReWi eine Rolle spielen.
Alle nach dem Bewerbungsschluss eingehenden Unterlagen können im Eignungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Ansprechpartner
- Telefon: +49 (0)821 598-4675