Rechtswissenschaft
Das Jura-Studium kompakt
Erfahren Sie mehr zum Aufbau und den Inhalten des Studiengangs Rechtswissenschaft, zu den Bewerbungsmodalitäten und dem Studienprogramm. Bei Fragen dürfen Sie uns selbstverständlich auch gerne persönlich kontaktieren. Die Kontaktinformationen finden Sie am Ende der Seite.

Studienortwechsel
Sie studieren bereits Rechtswissenschaft an einer anderen Universität und möchten gerne nach Augsburg wechseln? Wir informieren Sie über die Anerkennung Ihrer Studienleistung und die notwendigen organisatorischen Schritte, die ein Studienortwechsel mit sich bringt.

Prüfungen und Diplomierung
Wie melde ich mich für eine Prüfung an und was mache ich, wenn ich am Prüfungstag erkranke? Welche Hilfsmittel sind in einer Prüfung überhaupt erlaubt? Rund um das Thema Prüfungen gibt es regelmäßig viele Fragen, die wir mit unserer Informationsseite größtenteils abdecken möchten.
Außerdem erfahren Sie hier, wie und wann Sie Ihren Antrag auf Diplomierung stellen können.

Aktuelles
Aufbau und Inhalte des Studiums
Grundstudium
Während des Grundstudiums lernen die Studierenden die wesentlichen Inhalte des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht. Daneben erfahren die Studierenden intensive Betreuung in Fallbesprechungen. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Hauptstudium
Im Hauptstudium vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse aus dem Grundstudium. Das Verfahrensrecht kommt hinzu. Außerdem beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich, sie absolvieren die sog. "Übungen für Fortgeschrittene" und sie besuchen eine Veranstaltung zum Erwerb sog. "Schlüsselqualifikationen".

Schwerpunktstudium
Im dritten Studienjahr beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich. Die Studierenden haben die Wahl zwischen neun Schwerpunkten. Die Schwerpunkte spiegeln die Forschungsschwerpunkte der Fakultät wider. Dieser Abschnitt ist später Gegenstand der Juristischen Universitätsprüfung.

Examinatorium
Zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung bietet das kostenlose und anmeldefreie Examinatorium ein einjähriges Komplettprogramm.

Studienprogramm
Prüfungen
Vorlesungsabschlussklausuren
Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden während des Grundstudiums von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft besteht aus folgenden vier Fachprüfungen, die bis zum sechsten Fachsemester absolviert sein müssen:
- Klausur im "Grundkurs Strafrecht II"
- Klausur im "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
- Klausur im "Grundkurs Öffentliches Recht III"
- Klausur in einem Grundlagenfach
Erste Juristische Prüfung
Die Erste Juristische Prüfung (EJP) setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil zusammen. Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt. Sie setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Die Juristische Universitätsprüfung erfolgt in einem Schwerpunkt, den die Studierenden frei wählen. Als Prüfungsleistungen sind zwei studienbegleitende und eine mündliche Abschlussprüfung zu erbringen.
Bewerbung und Einschreibung
Bewerbung
Zum Wintersemester 2024/2025 wird der Studiengang Rechtswissenschaften zulassungsfrei (ohne NC) sein. Wenn Sie also die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.
- Es gibt keine Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
- Das Bewerbungsverfahren führt die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg durch.
- Einzige Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
DIe Bewerbung erfolgt in folgenden Schritten:
- Registrierung im VIBS-Portal der Universität Augsburg
- Online-Bewerbung im VIBS-Portal durchführen
Weitere Informationen rund um das Thema Zugang und Bewerbung erhalten Sie auf den zentralen Seiten der Studierendenkanzlei.
Informieren Sie sich jetzt!
Einschreibung
Die Einschreibung (auch Immatrikulation) erfolgt nach vorheriger Bewerbung bzw. Zulassung durch die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg in zwei Schritten:
- Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal
- Einreichen des Antrags auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen
- Die Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge endet am 30. September für das Wintersemester.
- Alle Studierenden haben für jedes Semester einen Semesterbeitrag (Stand SoSe 2025: 164,25 Euro) zu entrichten.
- Nach der Einschreibung erhalten Sie die Campus Card Augsburg sowie die Rechenzentrums-Kennung, die für eine Anmeldung an den Campus-Portalen erforderlich ist.
Der Weg nach der Ersten Juristischen Prüfung
Vorbereitungsdienst
Nach dem erfolgreichen Abschluss der EJP stehen verschiedene Karrierewege offen. Der klassische Weg für Jurastudierende ist der zweijährige staatliche Vorbereitungsdienst (Referendariat), welcher mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt.
Der Vorbereitungsdienst ist zweigeteilt:
- Praktische Ausbildung: Stationen bei den Zivilgerichten, den Strafgerichten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanwalt sowie bei einer sog. Wahlstation
- Theoretische Ausbildung: Arbeitsgemeinschaften
Zweite Juristische Staatsprüfung
Die Zweite Juristische Staatsprüfung (Assessorexamen) besteht aus einem schriftlichen Teil (70 %) und einem mündlichen Teil (30%).
Der schriftliche Teil besteht aus neun fünfstündigen Klausuren:
- 4 Klausuren im Zivilrecht (inkl. Arbeitsrecht)
- 2 Klausuren im Strafrecht und
- 3 Klausuren im Öffentliches Recht (inkl. Steuerrecht)
Seit Herbst 2024 wird zudem das optionale E-Examen angeboten.
Berufsperspektiven

Mit Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben (§ 5 I DRiG).
Sie ist Zulassungsvoraussetzung zu den klassischen juristischen Berufen:
- Justiz (Richteramt und Staatsanwaltschaft)
- Rechtsanwaltschaft
- Notariat
- Öffentlicher Dienst
- Unternehmen
- Banken
- Versicherungen
- internationale Organisationen
- politische Institutionen
Die Juristische Fakultät als Arbeitgeber
Sie haben Ihr Studium beendet, möchten aber gerne an der Fakultät bleiben und sich wissenschaftlich weiterqualifizieren? Stellenportal nach aktuell offenen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d).
Dann schauen Sie gerne in unserem
Warum sie sich für die Universität als Arbeitgeber entschieden haben, welche Eigenschaften Sie für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter mitbringen sollten und wie ein typischer Arbeitsalltag an der Juristischen Fakultät aussieht – darüber berichten zwei unserer wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Interview mit Herrn Patros, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung (Prof. Buchner)
Interview mit Frau Preiß, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Kubiciel)
Ansprechpartner
- Telefon: +49 (0)821 598-4502
- Sprechzeiten: Montag - Freitag: 8.30 - 12 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 598-5162 bzw. -4662
- Telefon: +49 821 / 598 4560