Diplomierung
Antrag auf Diplomierung
- Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die ab dem Prüfungstermin 1990/II am Prüfungsort Augsburg die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaft", die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 die Erste Juristische Prüfung am Prüfungsort Augsburg bestanden haben.
- der Antrag muss schriftlich erfolgen, gerichtet an den Dekan der Juristischen Fakultät, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg;
- dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses beigelegt werden;
- dem Antrag ist eine eidesstattliche Erklärung darüber beizufügen, dass ein derartiger Antrag noch bei keiner anderen Fakultät gestellt wurde;
- für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 30 € erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das unten genannte Konto der Staatsoberkasse Bayern, Buchungsstelle Augsburg bei der Bayerischen Landesbank zu überweisen. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen.
Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern, 84028 Landshut
Kreditinstitut: Bayerische Landesbank, Brienner Str. 18, D-80333 München
Kontonummer: 127 92 82
Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE 7470 0500 0000 0127 9282
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: UNI_AUG, 0007.0144.7530 Dipl.-Jurist + Name des Antragstellers
Ohne Angabe dieser Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Für eventuell auftretende Rückfragen vermerken Sie bitte Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse auf dem Antrag.
Bitte legen Sie dem Antrag einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN A 4/C 4) bei.
Hinweis: Verwenden Sie bitte keine mobile Briefmarke (#PORTO code), da der Porto-Code nur 14 Tage gültig ist.
Nach Feststellung des Geldeingangs bzw. bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen wird Ihnen die Diplomurkunde per Post zugestellt.
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Diplomurkunde beträgt ca. 4 Wochen.