Prof. Dr. Raphael Koch
Die Übungen für Fortgeschrittene eignen sich ideal zur Wiederholung und Vertiefung der Lehrinhalte des Grundstudiums. Dadurch stellen sie einen unverzichtbaren Bestandteil im Vorlauf zur unmittelbaren Examensvorbereitung dar.

Prof. Dr. Raphael Koch, Studiendekan

Teilnahmevoraussetzungen

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Strafrecht I"
Klausur "Grundkurs Strafrecht II"
Klausur "Grundkurs Strafrecht III"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht I"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht II"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht II"
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht III"
Klausur "Grundkurs Öffentliches Recht IV"
Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht)

Prüfungsleistungen im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene

Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene werden während der Vorlesungszeit (in Ausnahmefällen auch während der vorlesungsfreien Zeit) zwei Klausuren zur Bearbeitung gegeben. Die Anfertigung der Hausarbeit erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Klausur und Hausarbeit müssen nicht in demselben Semester absolviert werden. Die Klausuren und Hausarbeiten umfassen den gesamten Stoff aller (!) Tutoria aus dem jeweiligen Rechtsgebiet. Die Teilnahme an den Prüfungsleistungen ist erst dann möglich, wenn das Ergebnis der Klausuren aus dem Grundstudium bzw. das Ergebnis der Anfängerhausarbeit fest steht (d.h. bekannt gemacht ist).

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Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

§ 5a Abs. 3 Deutsches Richtergesetz

Schlüsselqualifikationen

In den Stundenplänen des vierten und des fünften Fachsemesters finden sich Veranstaltungen zur Mediation, Verhandlungsführung, Strafprozessualen Vernehmungslehre, Taktik im Zivilprozess, Mandat und Mandant, Anwaltlichen Beratung und Interkulturellen Kommunikation. Eine dieser Veranstaltungen muss bis zur mündlichen Universitätsabschlussprüfung besucht worden sein.

 

  1. Das jeweilige Veranstaltungsangebot finden Sie auf Digicampus.
  2. Für den Besuch der Veranstaltungen ist eine Anmeldung über Digicampus erforderlich.
  3. Die Teilnehmerzahl ist teilweise auf ca. 20 Personen beschränkt, die Verteilung der Plätze erfolgt nach dem sog. Priorisierungsverfahren.
  4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weisen mit ihren Unterschriften auf einer Teilnehmerliste den regelmäßigen Besuch nach.
  5. Am Ende der jeweiligen Vorlesungszeit wird der regelmäßige Besuch in STUDIS eingetragen.
  6. Im Falle eines regelmäßigen Besuchs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften am Ende der Vorlesungszeit eine Teilnahmebescheinigung, unterschrieben vom Dekan und dem Veranstaltungsleiter. Diese ist bei Bedarf im Dekanat zu beantragen.
  7. Die regelmäßige Teilnahme wird bei der Anmeldung zur mündlichen Universitätsabschlussprüfung erklärt.
  8. Der Kontakt zu den Veranstaltungsleitern erfolgt über das Dekanat.

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