Akademischer Werdegang
1964 - 1969 | Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Tübingen, Bonn – Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes |
1968 |
1. juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Köln anschließend Beginn der Referendarausbildung in Nordrhein-Westfalen wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Jochen Schröder) |
1969 | Studienaufenthalt an der University of California, Berkeley |
1974 | 2. juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Düsseldorf |
ab 1974 | Wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Jochen Schröder) |
1976 | Promotion (Bonn) mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum Franchisevertrag (Der Franchisevertrag, Eine Untersuchung zum Recht der USA mit vergleichenden Hinweisen zum deutschen Recht, Arbeiten zur Rechtsvergleichung 84, 165 S., Frankfurt 1976) |
1982 |
Habilitation (Bonn) mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zur Frage der Gläubigerkonkurrenzen (Wertverfolgung. Rechtsvergleichende Überlegungen zur Abgrenzung kollidierender Gläubigerinteressen, Arbeiten zur Rechtsvergleichung 133, 635 S., Frankfurt 1986
Venia legendi: Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handelsrecht |
ab 1983 | Lehrstuhlvertretungen in Göttingen, Gießen und Erlangen |
1985 | Ruf auf eine Professur an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
1988 | Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg |
ab 1992 |
Gastprofessuren:
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Zur Person
Prof. Dr. Volker Behr, 1941 in Klein Engelau, Ostpreußen, geboren, studierte nach dem Abitur (1962 in Essen) von 1964 bis 1968 Rechtswissenschaften in Bonn und Tübingen. Er war Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Das 1. juristische Staatsexamen legte er 1968 vor dem Justizprüfungsamt in Köln ab. Nach dem Referendariat in Nordrhein-Westfalen und einem die Referendarausbildung unterbrechenden Studienaufenthalt an der University of California in Berkeley legte er 1974 das zweite juristische Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Er war während des Referendariats wissenschaftliche Hilfskraft, danach wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Jochen Schröder.
1976 wurde er in Bonn mit einer von Prof. Dr. Jochen Schröder betreuten rechtsvergleichenden Untersuchung zum Franchisevertrag promoviert. Die ebenfalls von Prof. Dr. Jochen Schröder betreute Bonner Habilitation erfolgte 1982. Die Habilitationsschrift mit dem Titel "Wertverfolgung - Rechtsvergleichende Überlegungen zur Abgrenzung kollidierender Gläubigerinteressen" setzt sich mit der Frage auseinander, ob bei nicht hinreichendem Schuldnervermögen einzelne Gläubiger (Wertverfolger) privilegiert sein sollten, auch wenn sie sich nicht auf dingliche Sicherungen stützen können, sondern sich lediglich darauf berufen können, dass ein beim Schuldner vorhandener Vermögenswert ohne Kreditierung aus ihrem Vermögen in das Schuldnervermögen geraten ist. Die venia legendi umfasst die Fächer Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handelsrecht.
Nach Lehrstuhlvertretungen in Göttingen und Gießen wurde Prof. Behr 1985 auf eine Professur nach Erlangen berufen. 1988 wurde er auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht an die Universität Augsburg berufen.
Zusammen mit Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers leitet Prof. Behr das Institut für Europäische Rechtsordnungen. Er organisiert das ERASMUS/SOKRATES Austauschprogramm und den Aufbaustudiengang (LL.M.) für ausländische Studierende. Er ist Vorsitzender des Magisterprüfungsausschusses.
Im Rahmen der universitären Selbstverwaltung ist Prof. Behr Vorsitzender des Bibliotheksausschusses und Mitglied des Senats.
Prof. Behr ist 1. Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. und Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung, der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, der Deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung und des Deutschen Sozialrechtsverbands.
Ausgewählte Publikationen
Monographien
- Der Franchisevertrag. Eine Untersuchung zum Recht der USA mit vergleichenden Hinweisen zum deutschen Recht
in: Arbeiten zur Rechtsvergleichung 84, 165 S., Frankfurt 1976 - Wertverfolgung. Rechtsvergleichende Überlegungen zur Abgrenzung kollidierender Gläubigerinteressen
in: Arbeiten zur Rechtsvergleichung 133, 635 S., Frankfurt 1986
Rezensionen
- Besprechung:
Manfred Kallenborn, Die Prozeßkostenvorschußpflicht im internationalen und ausländischen Privatrecht, ZVglRWiss 72 (1971), 230-232 - Besprechung:
Volker Matthießen, Stimmrecht und Interessenkollision im Aufsichtsrat, WM 1990 1134-1136
Aufsätze
- Finanzielle Unterstützung caritativer Organisationen als Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen?
in: JZ 1976, 622-627 - Der Zeitpunkt der Vererblichkeit von Schmerzensgeldansprüchen
in: VersR 1976, 1106-1114 - Zur Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Österreich
in: RIW/AWD 1977, 615-618 - Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in die Schweiz
in: RIW/AWD 1978, 489-499 - Teilnahmerecht und Mitwirkungsmöglichkeit des Aufsichtsratsmitglieds bei der Aufsichtsratssitzung
in: AG 1984, 281-287 - Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen als Beispiel für die Entstehung neuen Rechts für verkehrstypische Verträge
in: AcP 185 (1985), 401-428 - Der Ausschluß aus der Personengesellschaft im Spannungsfeld zwischen Vertrag und Status
in: ZGR 1985, 475-505 - Grundfragen der Vermögensübernahme
in: JA 1986, 517-525 - Zum österreichischen und deutschen internationalen Arbeitsvertragsrecht
in: IPRax 1989, 319-324 - Neue Tendenzen im Recht der Ausschließung aus der Personengesellschaft
in: ZGR 1990, 370-390 - Inkassounternehmungen und Rechtsberatungsgesetz
in: BB 1990, 795-802 - Von Schafen und Wölfen - Der Schutz des Schwächeren im Zivilrecht
in: Jahrbuch der Universität Augsburg 1991, 243-264 - Internationale Tatortzuständigkeit für vorbeugende Unterlassungsklagen bei Wettbewerbsverstößen
in: GRUR Int 1992, 604-608 - Commentary to Journal of Law & Commerce Case I; Oberlandesgericht Frankfurt am Main
in: The Journal of Law & Commerce (1993), 271-275; Reprint 6 International Quarterly (1994), 26-31 - Enforcement of Foreign Money Judgments in Germany
in: The Journal of Law & Commerce (1994), 211-232 - Das BGB 2096?
in: Bürgerliches Gesetzbuch 1896 – 1996, Ringvorlesung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg 1996, 203-228 - The Sales Convention in Europe: From Problems in Drafting to Problems in Practice
in: The Journal of Law and Commerce (1998), 263-299 - Wer gut schmiert, der gut fährt? – Rechtsvergleichende Überlegungen zur Behandlung von Schmiergeldzahlungen im transnationalen Wirtschaftsverkehr
in: Steuerrechtsprechung - Steuergesetz - Steuerreform - Festschrift für Klaus Offerhaus zum 65. Geburtstag, 1999, 345-374 - Punitive Damages in American and German Law - Tendencies towards approximation of apparently irreconcilable concepts
in: 78 Chicago-Kent Law Review, 105-161 (2003) - Avrupa Kamu Düzeni (European Public Order)
in: Festschrift H. Domanic, Istanbul 2001 (zusammen mit Temel) - Anmerkung zu BayObLG FamRZ 1972, 578: Internationale Zuständigkeit und Internationales Privatrecht in Kindschaftssachen
in: FamRZ 1972, 581-582 - Anmerkungen zu OLG Köln, NJW 1976, 1213: Vererblichkeit von Schmerzensgeldansprüchen
in: NJW 1976, 1216-1217 - Anmerkung zu BGH VersR 1976, 1045: Vererblichkeit von Schmerzensgeldansprüchen
in: VersR 1977, 354-355 - Anmerkung zu OLG Hamburg, NJW 1977, 1402 und NJW 1987, 222: abredewidriger Eigentumsvorbehalt
in: NJW 1987, 223 - Anmerkung zu SG Darmstadt vom 9. 4. 1986 - Az 9/Ar-274/85: Sozialversicherungsrechtliche Stellung von Vorstandsmitgliedern der e.G
in: ZfgG 38 (1987), 124-131