Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts
Aktuelles
Schwerpunktseminar im Wintersemester 2025/2026
Im Wintersemester 2025/2026 veranstalten Herr Dr. Achim Herfs (Partner Kirkland and Ellis) und Frau Dr. Lisa Wolf ein Seminar zu aktuellen Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts und des Kapitalmarktrechts.
Das Seminar wird im Januar/Februar 2026 verblockt stattfinden.
Die endgültige Themenvergabe erfolgt im November.
Die Vorbesprechung mit Themenwünschen findet am 17.10.2025 um 10:00 Uhr in Raum 1214 statt (bitte um vorherige Anmeldung in Digicampus):
Das Seminar ist auf 16 Teilnehmer begrenzt und richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaft der Schwerpunktbereiche SP III und VII.
Antrittsvorlesungen: Prof. Dr. Alexander Hellgardt und Prof. Dr. Leonhard Hübner
Freitag, 5. Dezember 2025, ab 16:00 Uhr
in Hörsaal 2001 | Juristische Fakultät (Geb. H)
Im Namen der Juristischen Fakultät laden wir herzlich zu unseren Antrittsvorlesungen ein. Sie geben Gelegenheit, Einblick in die Forschung unserer Fakultät zu nehmen und einander besser kennenzulernen.
Zur besseren Planung der Veranstaltung und des anschließenden Empfangs bitten wir Sie um eine Anmeldung bis zum 21. November an antrittsvorlesung-hh@jura.uni-augsburg.de.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Neuerscheinung: Vertragsbedingung und Schadensersatz bei Verträgen über "smarte Sachen"
Seit 2022 enthält das BGB besondere Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn Verbraucher Verträge schließen, die herkömmliche Sachen und digitale Produkte verbinden. Ein zentraler Anwendungsbereich ist § 327a Abs. 2 BGB, der Verträge über Sachen regelt, die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind ("smarte Sachen"). Beispiele sind Autos mit Multimedia- und Navigationssystemen, Smart Home-Elemente und vieles mehr. Zeigt sich hier ein Mangel des digitalen Produkts oder wird dieses gar nicht bereit gestellt, kann der Verbraucher nur den Vertragsteil über das digitale Produkt beenden. Nur unter besonderen Voraussetzungen ist eine Lösung vom gesamten Vertrag möglich. In einem aktuellen Aufsatz untersuchen Prof. Alexander Hellgardt und David Roth, wann der Verbraucher den gesamten Vertrag beenden kann (Vertragsbeendigung und Schadensersatz statt der Leistung bei Verträgen über smarte Sachen, NJW 2025, 2201-2207). Dabei geht es insbesondere darum, die neuen Regelungen harmonisch in das existierende Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrecht einzufügen und Friktionen zu vermeiden. Dazu wird ein eigener Lösungsvorschlag auf Grundlage des geltenden Rechts entwickelt.
Kontakt zum Lehrstuhl
- Telefon: +49 (0)821 598-4525
Kontakt Sekretariat:
Andrea da Silva Martins
Gebäude H, Raum 1066
Telefon: +49 (0)821 598-4526
andrea.dasilvamartins@jura.uni-augsburg.de
Erreichbarkeit:
- Persönlich am Lehrstuhl:
Montag bis Donnerstag vormittags - Per Mail/telefonisch: Freitag vormittags
Hausanschrift:
Universität Augsburg
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg