Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 23. März 2022 – 1 BvR 1187/17 das Windenergie-Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für verfassungsgemäß erklärt. Mit diesem Gesetz werden Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen angehalten, Bürger und Gemeinden, die sich im Umkreis von fünf Kilometern zu den Anlagen befinden, insbesondere auch finanziell an ihrem Vorhaben zu beteiligen. In den Entstehungsprozess dieses Gesetzes war Prof. Martin Kment maßgeblich eingebunden. Sein Gutachten „Wirtschaftliche Teilhabe von Kommunen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung“ lieferte die rechtliche Absicherung und rechtsgestalterische Impulse zur Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern

 

(https://www.spd-fraktion mv.de/aktuelles/pressemitteilungen/rechtsgutachten-zur-buergerbeteiligung-an-windparks-online-abrufbar).

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