EU-Notfallrecht für erneuerbare Energien
Mit der Verordnung VO (EU) 2022/2577 des Rates vom 22.12.2022 (ABl. L 335 vom 29.12.2022 S. 36) zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien will der europäische Rat für Beschleunigungen und Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren erneuerbarer Energien, Stromnetzen und Energiespeicheranlagen in den Mitgliedsstaaten sorgen. Prof. Martin Kment hat untersucht, welche Maßnahmen in der Verordnung vorgesehen sind und ob diese Maßnahmen tatsächlich ihre Zielsetzung in der Bundesrepublik realisieren werden. Mehr können Sie zu diesem Thema erfahren bei Kment/Maier, EU-Notfallrecht für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren zugunsten erneuerbarer Energien, Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2023, S.323-330.