Windenergie und Denkmalschutz
Der Ausbau erneuerbarer Energien, wie etwa der Windenergie, ist von größter Bedeutung für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung und damit für den Klimaschutz. In Bezug auf die Windenergie an Land sieht § 4 Nr. 1 EEG im Jahr 2030 das Ziel einer installierten Gesamtleistung von 71 Gigawatt vor. Dieses Ziel soll nach dem Entwurf des EEG 2023 („EEG-E“) sogar auf 115 Gigawatt angehoben werden. Zudem wird mit dem EEG-E die nahezu vollständige treibhausgasneutrale Stromerzeugung bereits für das Jahr 2035 angepeilt, vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 EEG-E. Damit wird die derzeit geltende Zielbestimmung des § 1 Abs. 3 EEG, die eine vollständig treibhausgasneutrale Stromerzeugung erst für das Jahr 2050 anstrebt, deutlich verschärft. In Anbetracht dessen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch 2021 erst bei etwa 42 Prozent lag und sich der Stromverbrauch zukünftig noch deutlich erhöhen wird, sind noch große Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien nötig, um die Ziele des EEG zu erreichen. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, etwaige Genehmigungshemmnisse abzubauen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Dazu bedarf es jedoch diverser gesetzgeberischer Weichenstellungen gerade im Rahmen solcher Rechtsmaterien, deren Regelungen regelmäßig mit der Errichtung von EE-Anlagen in Konflikt geraten.
Auch die Errichtung von Windenergieanlagen wird von zahlreichen rechtlichen Problemen begleitet. Die daraus entstehenden Konflikte wirkten insbesondere in der jüngeren Vergangenheit als „Hemmschuh“ für den Ausbau der Windenergie, indem sie nicht nur zu langwierigen Genehmigungsverfahren führten, sondern auch zahlreiche gerichtliche Verfahren nach sich zogen. Diese rechtlichen Probleme führten in den letzten Jahren zu einem stetigen Rückgang der Ausbauzahlen der Onshore-Windenergie in Deutschland. Eines dieser Konfliktfelder ist das Denkmalschutzrecht, welches bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Einzelfall von Bedeutung sein kann.
Prof. Dr. Martin Kment hat den Konflikt zwischen Windenergie und Denkmalschutz untersucht. Dabei hat er sich mit der Systematik des Denkmalschutzrechts sowie mit der Genehmigungspflicht für Windenergieanlagen auseinandergesetzt. Bei der weiteren Untersuchung der Kollision von Windenergie und Denkmalschutz hat er die typischen Problemfelder aufgezeigt sowie die denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Windenergieanlage – sowohl im Landesrecht als auch im Bundesrecht – erläutert. Die Untersuchung der bedeutsamen landesdenkmalschutzrechtlichen Vorschriften wurde dabei am Beispiel des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) vorgenommen. Abschließend ist Prof. Kment der Frage nachgegangen, welche Maßnahmen Bund und Länder ergreifen können, um die Windenergie in Ansehung der Kollision mit dem Denkmalschutz zu fördern.
Details zu diesem Beitrag können nachgelesen werden unter Kment, Windenergie und Denkmalschutz – Eine Untersuchung zur Förderung der Windenergie am Beispiel des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) (zusammen mit Jurdt), Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2022, S.1597-1605