(...) Selten hat eine Entscheidung die Politik so aufgeschreckt wie das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Urteil stellte das BVerfG fest, dass die Europäische Zentralbank eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nachreichen müsse. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des EuGH sei objektiv willkürlich und deshalb als Ultra Vires-Verstoß rechtlich unverbindlich. Drei Wege aus der Sackgasse zeigt der Beitrag auf. Die EZB kann die Begründung unschwer nachliefern. Das Bundesverfassungsgericht sollte seine Prüfungskompetenz deutlich einschränken und der Europäische Rat sollte das Prinzip der Einzelermächtigung und den Kompetenzkatalog mit eigenen Regeln präzisieren.

 

Der Beitrag ist im Schwerpunktheft zum PSPP-Urteil des BVerfG der EuZW 12/2020 auf den Seiten 503-505 abgedruckt.

 

 

    

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