Die "Einheit der Rechtsordnung" aus der Sicht der Menschenrechte
Karl Engischs Klassikertext Revisited
4.2.2020 | Spürt man in Deutschland der Redeweise von der Einheit der Rechtsordnung nach, so stößt man unweigerlich auf die gleichnamige Heidelberger Antrittsvorlesung des Strafrechtlers und Rechtsphilosophen Karl Engisch. In einem soeben veröffentlichten Beitrag zum 9. Krakauer-Augsburger Symposion würdigt Professor Rensmann diesen „Klassikertext“ aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive.
Bei einer Betrachtung des Einheitstopos unter dem Aspekt der Grund- und Menschenrechte erscheint die Kanonisierung eines Textes, der in seinem Duktus prononciert der „Rechtserneuerung“ im Geiste des Nationalsozialismus gewidmet ist, zunächst höchst befremdlich. Professor Rensmann zeigt in seinem Beitrag aber auf, dass das Einheitsmanifest von Karl Engisch dennoch gerade auch mit Blick auf die Grund- und Menschenrechte von fortwährender Aktualität ist.
Zum einen finden sich wesentliche Elemente des von Engisch zur Einheitsstiftung propagierten Instrumentariums in der frühen Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts wieder; zum anderen bildet Engischs Schrift aber auch ein Menetekel für die Ideologieanfälligkeit des Einheitsdenkens und die daraus folgende Notwendigkeit, es zum Schutz der Freiheit und der demokratischen Rechtsstaatlichkeit institutionell und methodisch einzuhegen.
Thilo Rensmann,
Einheit der Rechtsordnung auf Grundlage der Grund- und Menschenrechte
in: Die Einheit der Rechtsordnung: Annäherungen – Bestandsaufnahmen – Reflexionen
Hrsg. von Phillip Hellwege und Marta Soniewicka
Mohr Siebeck, 2020, S. 83-105
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