Seminar im Europarecht in Luxemburg und Brüssel (SoSe 2018)

Bericht über das Seminar zum Thema "Grundrechte, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, Datenschutz"

- Luxemburg/Brüssel, 26. Juni 2018

 

 

 

Vom 26.–30.06.2018 habe ich bereits zum vierten Mal in Zusammenarbeit mit Herrn Paul
Nemitz
, Principal Advisor bei der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, ein
Schwerpunkt-Seminar im Europarecht in Brüssel und Luxemburg durchgeführt. An diesem
haben insgesamt 18 fortgeschrittene Studierende, die den öffentlich-rechtlichen sowie
europarechtlichen Schwerpunkt besuchen, Doktoranden und wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Lehrstuhls sowie ich teilgenommen.

 

(Die Seminargruppe im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg) © Universität Augsburg

 

Das Seminar verfolgte eine doppelte Zielsetzung: Zum einen haben die Studierenden innerhalb
eines sechswöchigen Bearbeitungszeitraums Seminararbeiten zu Themen aus dem
Tätigkeitsspektrum der GD Justiz verfasst, diese in Brüssel vorgestellt und mit dort tätigen
Beamtinnen und Beamten diskutiert. Zum anderen sollten Fachvorträge und -diskussionen in
weiteren europäischen Institutionen den Studierenden einen Einblick in den Kosmos Europa
ermöglichen, zur Diskussion aktueller europarechtlicher und -politischer Fragestellungen
anregen, das Verständnis für das europäische Integrationsprojekt befördern und nicht zuletzt
berufliche Perspektiven im europäischen Kontext aufzeigen.

 

Die Seminararbeiten befassten sich im Wesentlichen mit Fragen der Unionsbürgerschaft, des
Grundrechtsschutzes sowie des Datenschutzes. Im Einzelnen handelte es sich um folgende
Themen:

 

  • Zugang zu Sozialleistungen bzw. staatlichen Leistungen von EU-Ausländern;
  • Der Verkauf von Staatsbürgerschaften;
  • Auswirkungen des Brexit auf die Rechte von Unionsbürgern;
  • Das Verhältnis des Grundrechtsschutzes durch den EuGH und das BVerfG am
    Beispiel des Datenschutzes;
  • Grundrechtsbindung und Vorgaben im Bereich polizeilicher Datenverarbeitung;
  • Europarechtliche Zulässigkeit anlassloser Vorratsdatenspeicherung;
  • Das Recht auf Vergessen(werden) – vom Google-Urteil in die Datenschutz-
    Grundverordnung;
  • Datenübermittlungen in Drittstaaten;
  • Auskunftsrechte und Anspruch auf Zugang zu Algorithmen;
  • Europa- und verfassungsrechtliche Bewertung des NetzDG;
  • Der europäische Datenschutzausschuss;
  • Sanktionen in der DSGVO.

Besonders gewinnbringend für die Teilnehmer war die Möglichkeit, ihre Seminararbeiten mit
hochrangigen Vertretern der Europäischen Kommission zu diskutieren, die mit den
entsprechenden Dossiers befasst sind. Aus dem Referat Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit
nahmen Herr Jan Stadler und vom Juristischen Dienst Herr Manuel Kellerbauer teil. Aus dem
Referat Datenschutz nahmen die stellvertretende Referatsleiterin Karolina Mojzesowicz sowie
Frau Anne Schillmoller teil.

 

(Seminarsitzung mit Vertretern der Europäischen Kommission) © Universität Augsburg

 

 Jenseits der eigentlichen Seminarsitzungen standen Gesprächstermine im Europäischen
Gerichtshof, im Europäischen Parlament mit Frau Abgeordneten Monika Hohlmeier (Mitglied
im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres), in der
Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union mit deren Leiterin Frau
Ministerialdirigentin Barbara Schretter und der Vertreterin des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz Frau Kristina Peters sowie bei der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus
Deringer über das europäische Beihilferecht auf dem Programm. Diese boten Gelegenheit zum
Austausch und zur Diskussion mit hochrangigen Vertretern der europäischen Institutionen und
im Bereich Unionsrecht tätigen Praktikern über Kernfragen des Europarechts und
tagesaktueller Europapolitik.

 

(Diskussion mit Frau Monika Hohlmeier, MdEP, und mit Frau Ministerialdirigentin Barbara Schretter) © Universität Augsburg

 

 Im Europäischen Gerichtshof stand nicht nur der Besuch einer mündlichen Verhandlung im
Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Programm; vielmehr standen auch Herr
Kammerpräsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz und seine Mitarbeiterin, Frau Katherina
Paraschas
, sowie Frau Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott und ihr Mitarbeiter, Herr Dr.
Daniel Dittert, für Gespräche zur Verfügung, die bei einem Mittagessen auf Einladung von
Frau Generalanwältin Kokott informell fortgesetzt werden konnten.

 

© Universität Augsburg

 

Die Teilnahme am Sommerfest in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt auf Einladung
des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff sowie eine historischpolitische
Stadtführung durch Herrn Malte Woydt und ein abendlicher Stadtrundgang durch
Brüssel mit anschließendem Abschlussabendessen im Restaurant La Manufacture rundeten das
Seminar ab.

 

(Seminarteilnehmer beim Sommerfest und bei der Stadtführung) © Universität Augsburg

 

Das Seminar hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die einmalige Gelegenheit geboten,
ihre Seminararbeiten mit im entsprechenden Bereich tätigen, hochrangigen Praktikern auf
europäischer Ebene zu diskutieren und wertvolle Einblicke in die Tätigkeit europäischer
Institutionen zu gewinnen.

 

(Seminarteilnehmer vor der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel) © Universität Augsburg

 

Ohne die Unterstützung der Hanns Martin Schleyer-Stiftung, der Heinz Nixdorf Stiftung
sowie der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg wäre die Durchführung nicht
möglich gewesen; dafür sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt.

 

© Universität Augsburg

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