Studium DPM
Studium De Processibus Matrimonialibus (DPM)
Für die Einleitung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist eine kompetente Beratung hilfreich. Die Universität Augsburg bietet seit dem WS 2020/21 ein Studium zur Ausbildung für Beraterinnen/Berater im Hinblick auf die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens an.
Aktuelles zum Studium DPM
Am 13.01.2023 organisierte das Fach Kirchenrecht eine Exkursion zum Bischöflichen Konsistorium, also zum kirchlichen Gericht der Diözese Augsburg. Dort wurden wir von Vizeoffizial Alexander Lungu empfangen, der uns zuerst bei einem kleinen Rundgang mit den verschiedenen Räumen des Diözesangerichts vertraut machte. Anschließend durften wir uns mit Butterbrezen und Getränken stärken, während wir anhand anschaulicher und realer Fälle die unterschiedlichen Ämter und Funktionen sowie die verschiedenen Verfahrensarten und Prozesse, die an einem solchen Gericht geführt werden, kennenlernen konnten. Dabei stellte Vizeoffizial Lungu unter anderem die einzelnen Aufgaben und den Tätigkeitsbereich eines kirchlichen Richters oder eines Ehebandverteidigers in einem Ehenichtigkeitsverfahren vor und erklärte, was bspw. unter einem Votum oder unter Animadversiones zu verstehen ist und was es mit einem sogenannten Privilegium Paulinum auf sich hat. Dabei bestand für alle Studierenden immer die Möglichkeit, sämtliche Fragen, die während des Gesprächs aufkamen, zu stellen und fundiert beantwortet zu bekommen. Am Ende bedanken wir uns ganz herzlich bei Vizeoffizial Lungu, dass er sich trotz seines vollen Terminkalenders viel Zeit genommen hat und uns einen Nachmittag lang praxisnah und mit großem Engagement hinter die Kulissen eines Diözesangerichts blicken ließ.

Am 10. Januar 2025 organisierte das Fach Kirchenrecht im Rahmen des Studiums DPM und der Veranstaltungsreihe „Eherecht konkret“ eine Exkursion zum Bischöflichen Konsistorium, also zum kirchlichen Gericht der Diözese Augsburg. Dort wurden wir von Offizial Msgr. Dr. Alessandro Perego begrüßt und nachfolgend von Vizeoffizial Alexander Lungu in Empfang genommen.
Dieser gab uns zuerst eine kleine Führung durch die unterschiedlichen Räume des Diözesangerichts und erklärte uns anschließend mit konkreten und realen Fällen aus der Praxis die verschiedenen Verfahrensarten und die Prozesse, die an einem solchen Gericht geführt werden. Neben den Ehenichtigkeitsverfahren, die den größten Teil der Arbeit am Bischöflichen Konsistorium ausmachen, ging es auch um die Strafprozesse und den Umgang mit sexuellem Missbrauch sowie um einige Sonderverfahren, wie beispielsweise das Privilegium Paulinum oder das Nichtvollzugsverfahren. Die Studierenden nutzten insbesondere die Möglichkeit, alle Fragen stellen zu können und fundierte Antworten darauf zu erhalten, so dass die Zeit wie im Flug verging. Zum Schluss erhielten alle Teilnehmenden noch die vom Bischöflichen Konsistorium neu herausgegebene Info-Broschüre „Scheidung, und jetzt? Überblick und Informationen zu Ehenichtigkeitsverfahren“. Ein herzliches „Vergelt’s Gott“ sagen wir Vizeoffizial Alexander Lungu, der sich einen Nachmittag lang Zeit genommen hat, um uns praxisnah und engagiert einen Einblick in die Arbeit eines Diözesangerichts zu geben.

Text: Dr. Dr. Anna-Maria Bader
Bild: Sarah Hermannskirchner / Dr. Dr. Anna-Maria Bader
Bewerbung & Einschreibung
Studierende aller Fächer und Fakultäten der Universität Augsburg sowie alle Interessierten mit Hochschulzugangsberechtigung können sich für das Studium „De Processibus Matrimonialibus“ (DPM) einschreiben.
Für die Aufnahme des Studiums nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Herrn Professor Güthoff auf (per eMail an Elmar.Guethoff@kthf.uni-augsburg.de).
Studienkonzept & Modulbeschreibungen
Das Studium DPM greift auf ausgewählte kirchenrechtliche Vorlesungen, Seminare und Kurse der Katholisch-Theologischen Fakultät zurück, die überwiegend als Blockveranstaltungen angeboten werden.
Im Rahmen des Studiums sind drei Module mit insgesamt 18 ECTS-Punkten mit einem Workload von insgesamt 540 Stunden abzuschließen.
An der Universität Augsburg oder an anderen Hochschulen verbrachte Studienzeiten und dabei erbrachte Studienleistungen können auf Antrag angerechnet werden, wenn sie gleichwertig im Hinblick auf die Anforderungen dieses Studiums sind.
Die Universität Augsburg erteilt ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Studiums DPM.
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Das Modul „KTH-9001 DPM Grundlagen“ umfasst 6 ECTS Punkte und kann innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden. Es besteht aus einer Vorlesung über Grundlagen des Kirchenrechts und einem Seminar über die kirchlichen Eheverfahren. Gesamtmodulprüfung: Hausarbeit.
Das Modul „KTH-9002 DPM Vertiefung“ umfasst 6 ECTS Punkte und kann innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden. Es besteht aus einem Seminar über die kirchlichen Eheverfahren und einem Kurs zur Bearbeitung eherechtlicher Fälle. Gesamtmodulprüfung: Hausarbeit.
Das Modul „KTH-9003 DPM Abschluss“ umfasst 6 ECTS Punkte und kann innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden. Es besteht aus einer Vorlesung über das kirchliche Eherecht und der Abschlussprüfung. Gesamtmodulprüfung: mündliche Prüfung (20 Minuten).
Prüfungen & Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
Bei organisatorischen Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte zunächst an das Sekretariat.
Lehrangebot
Modul |
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25 |
KTH-9001:
KTH-9002:
KTH-9003:
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Modul |
Turnus |
DPM Grundlagen KTH-9001 |
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Vorlesung über Grundlagen des Kirchenrechts |
jedes Wintersemester |
Seminar über die kirchlichen Eheverfahren |
jedes Wintersemester |
DPM Vertiefung KTH-9002 |
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Seminar über die kirchlichen Eheverfahren |
jedes Wintersemester |
Kurs zur Bearbeitung eherechtlicher Fälle |
mindestens einmal jährlich (vorauss. nächster Termin im SoSe 2024) |
DPM Abschluss KTH-9003 |
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Vorlesung über das kirchliche Eherecht |
alle 2 Jahre (nächster Termin WS 2024/25) |
Abschlussprüfung |
Termine werden individuell vereinbart |