Fachprofil

Im Rahmen des Theologiestudiums erwerben die Studierenden Kenntnis des kanonischen Rechts. Vermittelt werden die theologischen Grundlagen sowie die Grundbegriffe des kirchlichen Rechts. Die Studierenden werden mit den allgemeinen Normen, der rechtlichen Verfasstheit der Kirche, dem Sakramentenrecht, insbesondere dem Eherecht, und dem Verkündigungsrecht vertraut gemacht. Auch erhalten sie einen Einblick in das rechtliche Verhältnis zwischen Kirche und Staat.

 

Bei der jährlichen Veranstaltung „De Processibus Matrimonialibus“, die zugleich auch ein Seminar ist, haben die Studierenden die Möglichkeit, am Diskurs zwischen Wissenschaft und kirchenrechtlicher Praxis teilzunehmen und sich in den Vorträgen namhafter Referentinnen und Referenten über aktuelle Fragen des kirchlichen Eheprozessrechts zu informieren.

 

Das jährliche Seminar „Struktur und Arbeitsweisen der Römischen Kurie“ will den Studierenden die Einrichtungen der Römischen Kurie näher bringen. Dabei werden die bedeutendsten Kurialbehörden (u.a. das Staatssekretariat, die Kongregation für die Glaubenslehre, die Apostolische Signatur und Römische Rota) besucht, wobei die Möglichkeit zu Gesprächen mit deren Leitern und Mitarbeitern besteht.

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