Die Masterarbeit „soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Lage ist, ein Problem aus dem Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten“ (PO §18 Abs. 1) und „wird in der Regel nach dem Ende des dritten Semesters abgefasst“ (PO §5 Abs. 2).

 

Findung von Thema und Betreuung

Bei der Themenfindung kann aus der ganzen Breite der im Studium behandelten Materie und den Blickwinkeln der jeweiligen Fächer geschöpft werden. Das Thema wie auch das Betreuungsteam sollte dem Zuschnitt des Studienganges entsprechend interdisziplinär gewählt werden. Grundsätzlich ist angesichts des mit der Masterarbeit verbunden Aufwands an Zeit und Engagement empfehlenswert, sich zunächst vom eigenen Interesse leiten zu lassen und mögliche Themen bzw. Themenrichtungen zu sondieren.

In einem zweiten Schritt sollte entsprechend der fachlichen Ausrichtung Kontakt mit einem*r möglichen Erstbetreuer*in aufgenommen werden. Er*Sie sollte aus dem Kontext der Lehre bekannt sein. Hilfreich ist, wenn bereits grobe Vorstellungen für Themen bestehen, die im Gespräch dann näher geklärt werden können. Selbstverständlich ist die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung bei dem*der potentiellen Erst- wie auch Zweitbetreuer*in grundsätzlich zu erfragen.

 

Beachten Sie, dass Erst- und Zweitbetreuer*in der Masterarbeit bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Dozent*innen wissen in der Regel selbst, ob sie zur Betreuung einer Masterarbeit qualifiziert sind. Externe Prüfer*innen sind im Regelfall nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann auf Vorschlag des*der Erstbetreuers*in (nicht des*der Studierenden) ein*e Prüfer*in der Uni Augsburg, der*die bisher noch keine Lehrveranstaltung im Master Umweltethik angeboten hat, die Zweitkorrektur übernehmen.

 

Betreut werden kann die Masterarbeit von (siehe PO §8, Abs. 2 -> HSchPrüferV):

  • Professor*innen (auch im Ruhestand), Juniorprofessor*innen und Honorarprofessor*innen, Privatdozent*innen und außerplanmäßige Professor*innen;
  • Lehrbeauftragten, die eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr ausgeübt haben;
  • promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die als Habilitand*innen angenommen sind und eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens 1 Jahr ausgeübt haben;
  • in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Personen, wenn diese ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität oder in einem wissenschaftlichen, mindestens vierjährigen Studiengang an einer gleichstehenden Hochschule aufweisen und über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung verfügen sowie eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr ausgeübt haben.

Betreuer*innen sollten eine feste Anstellung an der Universität Augsburg haben.

 

Um eine bessere Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis herzustellen, besteht die Möglichkeit, Masterarbeiten in Kooperation mit Unternehmen, Verbänden, Firmen, etc. zu schreiben. Informationen finden Sie bspw. auf der Seite „Praktika & Berufseinstieg“. Beachten Sie insbesondere die dortigen Hinweise zur Abfassung von Masterarbeiten in Kooperation mit Praxispartnern.

 

Anmeldung & Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit ist anzumelden. Hierzu gibt es ein Formular, das hier zu finden ist (unter Abschlussarbeiten). Die Arbeit sollte erst angemeldet werden, wenn Sie tatsächlich mit der Erarbeitung beginnen, also erste Sondierungen bereits erfolgt, das Thema gefunden und alle Absprachen betreffs der Betreuung getroffen sind. Beachten Sie aber, dass eine Abgabe der Arbeit vor dem Verstreichen von 2/3 der Bearbeitungsfrist (also 4 Monaten) zu begründen ist.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Vor der Anmeldung klären Sie die Betreuung der Masterarbeit ab.
  2. Füllen Sie den oberen Teil des Anmeldeformulars aus (der Abschnitt "I. Von dem Kandidaten/der Kandidatin auszufüllen").
  3. Geben Sie baldmöglichst das Formular an Ihre Erstbetreuung weiter.
  4. Weiterzuleiten ist das Formular dann an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Ostheimer (Professur für Christliche Sozialethik, KThF).
  5. Sie erhalten ein Schreiben des Prüfungsamtes, in denen Ihnen offiziell das Thema der von Ihnen zu erarbeitenden Masterarbeit gestellt wird. Ab der offiziellen Vergabe des Themas haben Sie 6 Monate Bearbeitungszeit (ein Unterschreiten von 4 Monaten ist zu begründen). Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich (dazu siehe PO §18 Abs. 3). Etwaige Anträge reichen Sie beim Prüfungsamt ein.

Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt im Prüfungsamt. Sofern keine Sonderabsprachen mit den Prüfer*innen bestehen (bspw. wenn die Abgabe einer digitalen Version erbeten wird), sind zwei schriftliche Exemplare abzugeben. Fügen Sie zudem die „Erklärung zur Abgabe der Abschlussarbeit“ und die „Erklärung zur Einsichtnahme Dritter“ bei (beide finden Sie hier).

 

Grundsätzlich müssen Sie, um Leistungen für ein Studium erbringen zu können, im entsprechenden Studiengang eingeschrieben sein, d.h. zum Zeitpunkt der Abgabe der Arbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Das schließt ein, dass die Arbeit innerhalb der Studienhöchstdauer abzugeben ist (6 Semester). Die Bewertung kann auch im darauffolgenden Semester erfolgen. Wenn Sie also die Arbeit am Ende des Semesters abgeben, müssen Sie sich nicht für das folgende Semester rückmelden, sofern Sie keine Leistungen mehr für den Studiengang zu erbringen haben.

 

Formalia und Umfang der Arbeit

Für die Masterarbeit werden 30 LP vergeben, d.h. es ein Workload von 900h vorgesehen.

Im Hinblick auf den Umfang der Arbeit in Seiten- oder Zeichenzahl gibt es keine konkreten Vorgaben. Je nach Fachkultur und Gegenstand der Behandlung kann der Umfang der ausgearbeiteten Darstellung des Themas unterschiedlich ausfallen (z.B. je nachdem ob es eine reine Literaturarbeit ist oder ob es mit einem eigenständigen praktischen Projekt bzw. empirischer Forschung verbunden ist). Erfragen Sie bei Ihrem*r Erstbetreuer*in den Erwartungshorizont für eine Masterarbeit in seinem Fach. In den Geisteswissenschaften sind 80-100 Seiten üblich. Bei den weiteren Formalia können Sie es handhaben wie bei Ihren Hausarbeiten und/oder z.B. die Vorgaben der KThF heranziehen. Empfehlenswert ist in jedem Falle, im Laufe der Erarbeitung über Formalia (z.B. auch Zitationsverfahren) mit der*dem Betreuer*in Rücksprache zu halten.

 

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