Fachliche Erfordernisse für die Annahme als Habilitandin/Habilitand

  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslands.
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die sichentsprechend der Regelung in der AHabO der Universität Augsburg in der Regel durch eine mindestens mit der Gesamtnote magna cum laude abgeschlossene Promotion oder einen gleichwertigen akademischen Grad mit überdurchschnittlichem Ergebnis ergibt. Im Falle einer Abweichung von der Regel entscheidet der Fakultätsrat über die Annahme als Habilitandin/Habilitand und die Einrichtung des Fachmentorals.
  • Bei Antragstellung zur Annahme als Habilitandin/Habilitand sollen mindestens 4 Publikationen in Zeitschriften mit Peer-Review vorgewiesen werden, davon mindestens 2 Originalarbeiten mit Erst- oder Letztautorschaft. Weitere Publikationsleistungen sind nach Annahme als Habilitandin/Habilitand zu erbringen. Siehe dazu Punkt 3 unter „Wissenschaftliche Leistungen“.
  • Dokumentierte Lehrtätigkeit: Die Antragstellerin/der Antragsteller soll bei Annahme als Habilitandin/Habilitand mindestens über 4 Semester akademische Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird, im Umfang der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen durchgeführt haben. Die Lehrveranstaltungen sollen über mindestens 2 Semester an der Universität Augsburg erbracht worden sein.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss die deutsche oder englische Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.

Antrag auf Annahme als Habilitandin/Habilitand

Für die Antragstellung auf Annahme als Habilitandin/Habilitand unter Angabe des Fachgebiets, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird, müssen folgende Unterlagen gemäß § 5 und 6 der AHabO und § 2 und 3 der HabO Medizin jeweils in beglaubigter Kopie der Dekanin/dem Dekan der Medizinischen Fakultät vorgelegt werden:

 

  1. ein Lebenslauf, der besonders über den wissenschaftlichen Werdegang und die bisher abgehaltenen Lehr- und Vortrags-veranstaltungen, sowie über Forschungsarbeiten Aufschluss gibt
  2. ein Nachweis über alle bisher abgelegten Hochschul- und Staatsprüfungen, sowie bei Ärztinnen/Ärzten die Approbationsurkunde
  3. die Promotionsurkunde bzw. der Nachweis der Berechtigung, einen von einer inländischen Universität verliehenen Doktorgrad oder einen von einer ausländischen Universität verliehenen gleichwertigen akademischen Grad zu führen
  4. ein amtliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller nicht im öffentlichen Dienst steht. Bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die im öffentlichen Dienst stehen: Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis.
  5. ein vollständiges Schriftenverzeichnis (siehe Vorlage auf der Homepage) der Antragstellerin/des Antragstellers. Bitte Publikationen nummerieren, die neuesten zuerst und eigener Name und Name der Zeitschrift „fett".

     

    Publikationen, die über Pubmed zugänglich sind, ist das Schriftenverzeichnis ausreichend. Die Publikationen selbst müssen nicht beigelegt werden. Publikationen die zwar akzeptiert, aber nicht über Pubmed verfügbar sind, müssen in Form des Manuskripts unter Beilage des letter of acceptance beigelegt werden. Die Angaben müssen von der Fachvertreterin/ dem Fachvertreter bestätigt werden.

  6. ein Bericht über bisher abgehaltene Lehr- oder Vortrags-veranstaltungen (siehe Vorlage auf der Homepage).
  7. das Exposé des Habilitationsprojektes, in dem das Forschungsvorhaben und der Zusammenhang zum Fachgebiet, für den die Antragstellerin/der Antragsteller die Lehrbefähigung anstrebt, knapp, aber umfassend dargestellt wird. Das Exposé soll zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
  8. Vorschläge über die Besetzung des Fachmentorats
  9. eine Erklärung über frühere oder laufende Habilitationsverfahren und ob ein akademischer Grad entzogen wurde oder ein solches Verfahren anhängig ist
  10. gegebenenfalls Nachweis über zusätzliche wissenschaftliche und ärztliche Qualifikationen der Antragstellerin/des Antragstellers
  11. wird die Habilitation vornehmlich in Englisch durchgeführt und ist auch die Habilitationsschrift in englischer Sprache geplant, so ist seitens des Fachmentorats, sobald es durch den Fakultätsrat bestellt ist, schriftlich zu bestätigen, dass die Begutachtung gesichert ist.

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