6. Feststellung der geforderten Leistungen
Feststellung der geforderten Leistungen und wissenschaftliche Begutachtung
- Die Habilitandin/der Habilitand informiert das Fachmentorat über das Erreichen der gemäß der Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät und der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universität Augsburg geforderten Leistungen. Das Fachmentorat prüft die Leistungen, nachdem der Studiendekan die Lehrleistungen bestätigt hat (Ablauf gemäß dem Ablauf Zwischenevaluation).
- Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt das Fachmentorat eine kurze Stellungnahme, die nachrichtlich an das Büro für Akademische Angelegenheiten gesendet wird ( habilitation@med.uni-augsburg.de) und fordert die Habilitandin/ den Habilitanden auf, die Habilitationsschrift den Mitgliedern des Fachmentorats zu übergeben.