Die Zwischenevaluierung erfolgt in der Regel spätestens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitandin/Habilitand (§ 9 AHabO).
Forschungs- und Lehrleistungen werden überprüft. Es soll beurteilt werden, ob das Habilitationsverfahren innerhalb des vereinbarten Zeitplans (in der Regel vier Jahre ab Annahme als Habilitandin/ Habilitand) abgeschlossen werden kann. Die/der Vorsitzende des Fachmentorats lädt dazu die beiden weiteren Mitglieder sowie die Habilitandin/den Habilitanden zu einem Fachgespräch ein.
Die erbrachten Lehrleistungen werden zunächst der Studiendekanin/dem Studiendekan zur Prüfung vorgelegt (
demeda@med.uni-augsburg.de) und von ihr/ihm unterzeichnet. Die Habilitandin/der Habilitand legt den Lehrnachweis anschließend dem Fachmentorat vor.
Fällt die Zwischenevaluation positiv aus, wird das Habilitationsverfahren ohne besonderen Beschluss des Fakultätsrats fortgesetzt. Das Fachmentorat legt der Dekanin/dem Dekan einen Bericht über das Ergebnis der Zwischenevaluation vor (max. 1 Seite).
Stellt das Fachmentorat fest, dass die vereinbarten Leistungen voraussichtlich nicht erbracht werden können, berät der Fakultätsrat über die Stellungnahme des Fachmentorats und beendet bei gleicher Einschätzung das Habilitationsverfahren.
Die Zwischenevaluation kann nur in Ausnahmefällen entfallen. In diesen Fällen muss der Dekanin/dem Dekan eine ausführliche schriftliche Begründung des Fachmentorats vorgelegt werden.
Über das Ergebnis der Zwischenevaluation erteilt die Dekanin/der Dekan der Habilitandin/dem Habilitanden einen Bescheid.