Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an der Medizinischen Fakultät finden sich in der Promotionsordnung Dr. rer. nat. der Fakultät. 

 

Ablauf der Promotion


Die ordentliche Promotion (Dr. rer. nat.) gliedert sich in zwei Abschnitte:

 

  • die Durchführung des Promotionsvorhabens und
  • das Promotionsverfahren

 


1. Das Promotionsvorhaben

 

Das Promotionsvorhaben beginnt mit der Zulassung zur Durchführung. Dabei bewertet der Ständige Promotionsausschuss das Promotionsvorhaben hinsichtlich der Eignung für die Erlangung des Doktorgrades. Zur Prüfung des Promotionsvorhabens muss die Kandidatin/der Kandidat neben der Betreuungsvereinbarung alle Unterlagen, welche zur Anmeldung des Promotionsvorhabens notwendig sind, vorlegen. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen findet sich auf dem Anmeldeformular des Promotionsvorhabens. Bei positiver Entscheidung durch den Promotionsausschuss muss spätestens nach 3 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens das Betreuungskomitee („Thesis advisory commitee") benannt werden. Die Zielvereinbarung muss spätestens nach 6 Monaten nach Anmeldung des Promotionsvorhabens dem Promotionsausschuss vorgelegt werden.

Der Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz ist bis zum Abschluss des Promotionsvorhabens zu erbringen: Dies kann entweder durch die Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm oder durch auswärtig erworbene gleichwertige wissenschaftliche Kompetenzen geschehen.

 

2. Das Promotionsverfahren

 

Das Promotionsverfahren wird mit der Einreichung der Dissertation eröffnet. Bei positiver Begutachtung der Dissertation und der beigelegten Unterlagen erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Nach bestandener mündlicher Prüfung und Einreichung der ordnungsgemäßen Exemplare zur Veröffentlichung der Dissertation wird der Doktorgrad durch Aushändigung der Urkunde verliehen.
 

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gemäß der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammen und senden dies an folgende E-Mail Adresse: promotion@med.uni-augsburg.de.

Die Unterlagen müssen ebenso postalisch im Büro für Akademische Angelegenheiten, Dekanat der Medizinischen Fakultät eingereicht werden.
 

Nur vollständige Unterlagen werden dem ständigen Promotionsausschuss in dessen Sitzung vorgelegt. Beachten Sie die angegebenen Einreichungsfristen.

 

Sitzungstermine Ständiger Promotionsausschuss:
 

Mittwoch, 29. Januar 2025 (Einreichfrist: 08. Januar 2025)

 

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen nach dem jeweiligen Sitzungstermin.

 

 

Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei unter https://www.uni-augsburg.de/de/studium/nach-dem-studium/promotion/

Promotionsausschuss

Vorsitzende                                    Stellvertretender Vorsitzender

 

Inhaberin Professur für Physiologie
Physiologie

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Prof. Dr. Volker Eulenburg
Professor für Translationale Anästhesiologie und Intensivmedizin
Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin

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