Drehgenemigung Antragsformular
Wichtige Informationen
- Alle Drehs müssen unabhängig vom Drehort (UKA/med. Fakultät) angemeldet und genehmigt sein.
- Der Antrag muss bis spätestens eine Woche vor dem Drehtermin bei uns eingegangen sein, um rechtzeitig bearbeitet werden zu können.
- Der Dreh und Drehtermin müssen mit den betroffenen Personen besprochen sein, d.h. im Falle des UKA der/die leitende Oberärzt*in oder der/die Chefärzt*in müssen vor der Antragsstellung über den Dreh informiert sein.
- Die Drehgenehmigung wird Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Bitte drucken Sie diese dann aus und führen sie diese während des Drehs als Nachweis mit sich.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist von allen auf dem Videomaterial irgendwie erkennbaren Personen (auch Sie selbst) eine Einwilligungserklärung einzuholen. Je nach Drehort und ob Sie mit oder ohne Patient*innen drehen benötigen Sie hierfür entweder die Einwilligungserklärung der medizinischen Fakultät, die Sie von uns zugesendet bekommen, oder die des UKA, die Ihnen die verantwortliche Person per E-Mail zukommen lässt.
Bitte recherchieren Sie vorab (Amboss, YouTube, etc.), ob für Ihre Zwecke nicht bereits taugliches Bild- oder Videomaterial existiert, so dass nicht unnötig Ressourcen in zeitlich und personell aufwändige Videoproduktionen fließen.
Antragsformular
Die Angaben zur Person beziehen sich auf den/die Hauptverantwortliche/n des Drehs. Die Drehgenehmigung wird dementsprechend dieser Person ausgestellt.