Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber

 

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind und auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also nicht Bildungsinländer sind, bewerben sich online im Portal der Universität Augsburg. Dort kann anschließend der "Antrag auf Zulassung" ausgedruckt werden:

Bewerbungsportal

 

Bitte beachten Sie, dass das Studium ausschließlich in deutscher Sprache absolviert werden muss und weder Lehrveranstaltungen noch Prüfungen in anderen Sprachen verfügbar sind. 

 

Zunächst müssen die Vorbildungsnachweise geprüft werden. Dies erfolgt über die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) für Bayern.

 

Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft den Antrag nur, wenn Sie eine Kopie vom Antrag auf Zulassung der Universität Augsburg beilegen, mit dem Sie nachweisen, dass Sie einen Antrag auf Zulassung für Medizin gestellt haben!

 

Der Antrag auf Zulassung muss zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien des Anerkennungsbescheids, der dort genannten Zeugnissen und eines Deutschnachweises auf der Stufe DSH-2 bis

15. Juli

postalisch bei der Universität Augsburg eingegangen sein (Ausschlussfrist!).

Die Vergabe der Plätze, die für diese Bewerbergruppe reserviert sind, erfolgt ausschließlich nach Durchschnittsnote. Es sind Bestnoten erforderlich.

 

Wichtig! Enthält der Anerkennungsbescheid der ZASt keine Durchschnittsnote, ist zusätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist beizulegen!

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