Organisation

Die Organisation des Strahlenschutzes ist in Deutschland gesetzlich geregelt in

 

Die Organisation des Strahlenschutzes an der Universität Augsburg

Die Kanzlerin der Universität Augsburg  bestellt als

 

Strahlenschutzverantwortliche ( gem. § 69 StrlSchG)

 

die nötige Anzahl an

 

Strahlenschutzbeauftragten (SSB) ( gem. § 70 StrlSchG),
 
die über eine entsprechende
 
Fachkunde gem. § 74 StrlSchG und  § 47 StrlSchV bzw. § 48 StrlSchV verfügen.

 

Strahlenschutzbeauftragte an der Universität Augsburg

Dr. Andreas Hörner
Akad. Oberrat
Experimentalphysik I

E-Mail:

Leitung Thermophysikalisches Labor
Institut für Materials Resource Management

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E-Mail:

Willi Tratz
Technischer Mitarbeiter
Chemische Physik und Materialwissenschaften

E-Mail:

Technischer Mitarbeiter
Experimentalphysik VI

Startseite:

E-Mail:

Hans Eiglmeier
Technischer Mitarbeiter Institut für Materials Resource Management Zentrale Dienste Universität Augsburg
Institut für Materials Resource Management

E-Mail:

Technischer Mitarbeiter
Experimentalphysik IV

Startseite:

E-Mail:

Aufgaben und Zuständigkeiten der SSB

Aufgabenbereiche an der Universität Augsburg:

 

  • Überwachung der Röntgen- und Störstrahler
  • Beschleuniger, Plasma-Anlagen
  • Überwachung der radioakt. Präparate
  • Veranlassung der ärztl. Überwachung
  • Überwachung der Dosimetrie
  • Entsorgung gebrauchter radioaktiver Stoffe
  • Überwachung der Strahlenpässe
 
 
  • Durchführung der Strahlenschutz-Unterweisungen
 
 

 

 

Verteilung der Aufgaben an die SSB:

 

 

 

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