Zulassungsarbeit / Schriftliche Hausarbeit für das erste Staatsexamen
Für eine Betreuung kommen in Frage:
Prof. Dr. Bettina Bannasch, Prof. Dr. Franz Fromholzer, Dr. Friedmann Harzer, Prof. Dr. Stephanie Waldow, Dr. Julian Werlitz
Allgemeine Informationen des ZLbiB zur Zulassungsarbeit
Informationen zum (alternativen) lehramtsbezogenen Bachelor
Schritt 1: Betreuung klären
(spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum ersten Staatsexamen)
- zu der/dem für die Bachelorarbeit gewünschten Betreuer/in Kontakt aufnehmen
- mit der Betreuerin/dem Betreuer Fragestellung und Arbeitstitel justieren, die mit dem Fach NDL in Einklang stehen sollen
Schritt 2: Ausarbeitung
(Beginn spätestens sechs Monate vor der geplanten Examensanmeldung zu empfehlen)
- Arbeit im Umfang von circa 35-40 Seiten ausformulieren; vgl. unsere Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten
Achtung: Sie können bei der/dem Betreuer/in eine Verlängerung der Abgabefrist (1.2. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Herbst, 1.8. für die Prüfungsanmeldung zum folgenden Frühjahr) um maximal zwei Monate beantragen: zum Antrag
Schritt 3: Prüfungsanmeldung
(zum 1.2. bzw. 1.8.)
- Empfangsbestätigung oder die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins fristgerecht mit den anderen Unterlagen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen einreichen
Achtung: vgl. Schritt 4!
Schritt 4: Abgabe
(zum 1.2. bzw. 1.4. oder zum 1.8. bzw. 1.10.)
- Hausarbeit fristgerecht bei der prüfungsberechtigten Person bzw. den zur Entgegennahme berechtigten Personen abgeben (Absprache treffen, wer sie entgegennimmt!)
- Hausarbeit in gedruckter und gebundener Ausfertigung
- dem Druckexemplar ein PDF der Arbeit auf einem elektronischen Datenträger (z.B. USB-Stick) fest angeheftet beigeben
Abgabetermine und Formular für die Empfangsbestätigung
Schritt 5: Korrektur
- Korrekturfrist für die prüfungsberechtigte Person abwarten. Diese erstellt ein Gutachten und leitet es mit der korrigierten Hausarbeit an das Prüfungsamt weiter, bis Dezember bzw. bis Juni.
- Achtung: Ein/e Zweitkorrektor/in ist nicht vorgesehen.