Masterarbeit
Für die NDL relevantes Master-Modul: GER-1017 (NDL – wissenschaftliche Praxis, 6 LP)
Schritt 1: Betreuung klären
(spätestens neun Monate vor dem geplanten Studienende)
Für eine Betreuung kommen in Frage:
Prof. Dr Bettina Bannasch, Prof. Dr. Mathias Mayer, Prof. Dr. Stephanie Waldow
- zu der/dem für die Masterarbeit gewünschten Betreuer/in (= Erstgutachter/in) Kontakt aufnehmen
- mit der Betreuerin/dem Betreuer Fragestellung und Arbeitstitel justieren, die mit dem Fach NDL in Einklang stehen sollen
- Zweitkorrektur klären
Achtung: Beide Betreuer/innen sollten habilitiert sein
Die beiden Begutachtungen erfolgen unabhängig voneinander, die Noten können voneinander abweichen, eine Einigung auf eine gemeinsame Note ist nicht vorgesehen.
Schritt 2: Anmeldung beim Prüfungsamt
(spätestens sechs Monate vor dem geplanten Studienende)
- Formular „Protokoll über die Themenausgabe von Masterarbeiten“ zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer ausfüllen, unterschreiben lassen und beim Prüfungsamt abgeben.
Achtung:
Bei der Anmeldung zur Masterarbeit sollten alle Module abgeschlossen sein; die vorgesehenen sechs Monate Bearbeitungszeit (s. u.) sollten Sie ausschließlich für die Masterarbeit reservieren.
- Schreiben mit der offiziellen Ausgabe des Themas/des Arbeitstitels abwarten, mit dem die sechsmonatige Bearbeitungszeit einsetzt
Achtung: Außer der Masterarbeit erfolgen alle Prüfungen studienbegleitend.
Schritt 3: Ausarbeitung
(spätestens sechs Monate vor dem geplanten Studienende)
- Arbeit ausformulieren (Umfang: ca. 80 Seiten); vgl. unsere Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten
Schritt 4: Abgabe
- beim Prüfungsamt in doppelter gedruckter und gebundener Ausfertigung abgeben
- dem für die Erstprüferin/den Erstprüfer bestimmten Druckexemplar ein PDF der Arbeit auf einem elektronischen Datenträger (z.B. USB-Stick) fest angeheftet beigeben
Schritt 5: Korrektur
- dreimonatige Korrekturfrist für die beiden Gutachter/innen abwarten
- nach dem Vorliegen der Gutachten beim Prüfungsamt Zeugnis bzw. Master-Urkunde beantragen (wird nicht automatisch ausgestellt): zum Antrag
- Noteneinsicht nach der Exmatrikulation nur noch über das Prüfungsamt möglich