Gastprofessur für Jüdische Kulturgeschichte Sommersemester 2025
An der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg ist ab 1. April 2025 eine Gastprofessur für Jüdische Kulturgeschichte mit einer Vergütung nach BesGr. W3 in einem für die Dauer des Sommersemesters 2025 (01.04.2025 bis 31.08.2025) befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis zu besetzen. Die Gastprofessur, die dank einer großzügigen Spende von Dr. Georg Haindl jährlich für das Sommersemester ausgeschrieben werden kann, dient der Stärkung des kulturgeschichtlichen Profils und des interdisziplinären Studienangebotes der Fakultät. Sie richtet sich an erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland und lädt sie ein, ein Semester lang in Augsburg ihre Themen mit Studierenden, Lehrenden und der Augsburger Stadtöffentlichkeit zu diskutieren. „Jüdische Kulturgeschichte“ wird dabei breit verstanden und umfasst alle historischen Epochen sowie jüdische Literatur und Kultur von der Antike bis in die Gegenwart. Von den Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern wird erwartet, dass sie vier Semesterwochenstunden unterrichten und zwei bis drei öffentliche Vorträge halten, die einen Einblick in seine/ ihre aktuellen Forschungen und Projekte bieten. Es wird außerdem erwartet, dass sie in Augsburg präsent sind; die Unterkunft wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Lehrveranstaltungen und Vorträge können in deutscher oder englischer Sprache abgehalten werden. Für die Bewerbung wird ein Exposé mit Themenvorschlägen für die geplanten Lehrveranstaltungen und Vorträge im Umfang von bis zu fünf Seiten erbeten. Einstellungsvoraussetzungen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen - sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar. Die Universität Augsburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Für alle Fragen zur Gleichstellung finden Sie die Kontaktdaten der Frauenbeauftragten der Philologisch-Historischen Fakultät unter: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 DSGVO unter https://www.uni-augsburg.de/de/jobs-und-karriere/hinweise/. Bei allgemeinen Fragen zur Ausschreibung und Bewerbung können Sie sich an das Dekanat Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Promotions-, Habilitationsurkunde, Ernennungsurkunden, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen, etc.) richten Sie bitte bis zum 25. November 2023 in elektronischer Form an den Dekan der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg, Prof. Dr. Lother Schilling. Bitte reichen Sie die Bewerbung ausschließlich per E-Mail in einer PDF-Datei (max. 8 MB) ein, an: Berufungsverfahren@philhist.uni-augsburg.de Diese Ausschreibung und weitere aktuelle Informationen über die Fakultät können über das Internet (https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philhist/) abgerufen werden.
https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philhist/fakultaet/frauen-und-genderbeauftragte/
(dekan@philhist.uni-augsburg.de) wenden.