Liebe Kolleg*innen,

 

diese Seite möchten die gewählten Verteter*innen des Akademischen Mittelbaus (Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen) im Fakultätsrat dazu nutzen, um sich und ihre Arbeit kurz vorzustellen.


 

Amtsperiode ab dem WS2023/24

Die Wahl erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayHSchWO bei der Hochschulwahl im Sommersemester vor Amtsbeginn. Die Amtsperiode dauert in der Regel zwei Jahre.

 

Christian Geier
Medienlabor
Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät

E-Mail:

Akademische Rätin
Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik

Startseite:

E-Mail:

Bei Fragen stehen wir für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Petra Zanker & Christian Geier

Sitzungstermine

Die Sitzungen des akademischen Mittelbaus finden stets vor den Fakultätsratssitzungen um 13:00 Uhr in Raum 2056, Gebäude D statt. In diesem Sinne wollen wir alle Mittelbauler*innen herzlich dazu einladen, an diesen Sitzungen teilzunehmen!

 

Zu den jeweiligen Sitzungen laden wir auch per Mail ein. Sollte jemand diese Mail nicht erhalten bzw. nicht im Verteiler sein, bitten wir um Nachricht. Kontaktieren Sie uns gern per Mail, eine Eintragung in die Mailingliste ist aber auch selbständig möglich und weiter unten beschrieben.

 

Termine

... des Fakultätsrates

Mailingliste

Abonennteneintrag in die Mailingliste der wiss. Mitarbeiter*innen der Fakultät

Was ist der Akademische Mittelbau?

Als "akademischer Mittelbau" wird die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter an Universitäten verstanden - also folglich all jene Wissenschaftler*innen, die weder Professur noch Lehrstuhl inne haben. Diese Gruppe kann Verteter*innen in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung entsenden.

Auf der Universitätsebene (Erweiterte Universitätsleitung) und auch auf den Ebenen der Fakultäten (Fakultätsrat) setzen sich diese Gremien aus den verschiedenen Gruppen der Universität zusammen: Professor*innen, Akademischer Mittelbau, wissenschaftsstützendes Personal und Studierende.

 

Auf Fakultätsebene können in ein solches Gremium zwei gewählte Vertreter des Akademischen Mittelbaus entsendet werden. Gewählte Mitglieder des Fakultätsrates sind dort für die Dauer von zwei Jahren aktiv. Wahlberechtigt sind alle laut Arbeitsvertrag der Fakultät zugehörigen Mittelbauler*innen. Für die Universitätsebene gibt es eine eigene Informationsseite der Mittelbauvertretung.

 

Der Fakultätsrat beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themen: Habilitationen, Verteilung von frei gewordenen bzw. wieder zu besetzenden oder zugewiesenen Stellen der Fakultät, Mittelvergabe, Fragen zur Modularisierung und Koordination von Lehre und Prüfungen, Prüfungsordnungen, Beteiligung der einzelnen Gruppen an Berufungsausschüssen etc. Er ist damit das beschlussfähige Lenkungsgremium der Fakultät.

 

Im Gegensatz dazu ist die Mittelbauversammlung nicht beschlussfähig im juristischen Sinne. Sie dient dazu, ein informelles Meinungsbild einzuholen und im Fakultätsrat anstehende oder auch neue, im Mittelbau auftauchende Probleme und Fragen zu klären. Mit diesem Meinungsbild ist es den gewählten Vertretern möglich, die Anliegen des Mittelbaus möglichst demokratisch zu vertreten. Angesprochen sind hierbei alle Mittelbauler*innen, die unserer Fakultät angehören und auch bei der Wahl stimmberechtigt sind. (Wer als  Mittelbauler*in der Fakultät angehört, jedoch keine Wahlberechtigung erhalten hat, kann sich in der Wählerkartei nachtragen lassen. Diese Versäumnisse kommen leider immer wieder vor!)

In den Mittelbauversammlungen, die den Fakultätsratssitzungen zeitlich vorausgehen, werden folglich die im Fakultätsrat anstehenden Tagesordnungspunkte vorbesprochen und diskutiert, um so Interessen des Mittelbaus auch differenziert vertreten zu können.

Mailingliste:

Unter   haben wir eine Mailingliste für den internen Informationsaustausch eingerichtet und freuen uns über alle, die sich daran beteiligen. Der Selbsteintrag ist freiwillig und zweistufig: Zuerst überprüfen die Eintragenden auf Basis einer automatisch an sie selbst gerichteten Systemmail, ob sie tatsächlich einverstanden sind mit dem Eintrag, und dann schaltet der Administrator der Liste nach Überprüfung der Berechtigung die Person für die Liste frei. Der letzte Arbeitsschritt wird per Hand erledigt, daher bitten wir um eine Anmeldung mit dienstlicher Mailadresse, was längere Recherchen vermeidet. Man kann sich jederzeit aus der Liste selbst austragen, das Prozedere ist auf der gleichen Seite wie die Anmeldung möglich.

Suche