Eignungsprüfung Kunstpädagogik
Eignungsprüfung für Lehramt mit Unterrichtsfach Kunst und Bachelor Kunstpädagogik
An der Universität Augsburg ist als fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung im Studienfach Kunstpädagogik, unabhängig von der Wahl des zweiten Studienfaches und dem damit verbundenen Lehramt, die Einreichung einer Mappe und das Bestehen der Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums gemäß § 50 der Lehramtsprüfungsordnung I als Immatrikulationsvoraussetzung erforderlich.
Auch für die Zulassung zum Bachelor-Studium mit Haupt- oder Nebenfach Kunstpädagogik (Bachelor of Arts) ist die Eignungsprüfung Voraussetzung.
Bei Eignung aufgrund der Mappe erfolgt eine fünfstündige praktische Prüfung, die vorrangig das Vermögen des Zeichnens und Malens erfasst. Die entstandenen Arbeiten werden von einer Prüfungskommission beurteilt.
Zudem gibt es eine mündliche Prüfung. In Einzelgesprächen werden kunstgeschichtliche Vorkenntnisse geprüft. Darüber hinaus kann u.a. nach Studienmotivation und pädagogischen und künstlerischen Interessen gefragt werden.
Nach Bestehen der praktischen und mündlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum Studium.
Wird die Prüfung nicht bestanden, können den Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelgespräch alternative Studienwege mitgeteilt werden.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung für einen Studienbeginn zum Wintersemester muss bis 15.05. des laufenden Jahres, die Mappe bis 15.06. des laufenden Jahres im Sekretariat vorliegen (Datum, Poststempel). Für einen Studienbeginn zum Sommersemester sind die Termine für die Anmeldung bis 30.11. und für die Mappe bis 15.12. des laufenden Jahres zu berücksichtigen.
Bitte bringen Sie zur Eignungsprüfung Ihren Lebenslauf, eine Kopie des Zeugnisses sowie Pinsel, Farben (Acryl), Wasserglas und Lappen mit.
Weiterführende Informationen
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