Zulassungsarbeiten
Die/Der Studierende erstellt die Zulassungsarbeit unter Betreuung einer/eines Dozierenden. Eine offizielle Anmeldung des Bearbeitungsbeginns ist nicht nötig.
Abgabetermin (dieser bezieht sich nur darauf, wenn im nachfolgenden Semester Staatsexamen geschrieben werden soll):
- Zulassungsarbeiten im Wintersemester: regulär: bis 01.Februar; mit Verlängerung: bis 01.April
- Zulassungsarbeiten im Sommersemester: regulär: bis 01.August; mit Verlängerung: bis 01.Oktober
Bitte geben Sie Ihre Arbeit zweifach (eine gebundene Ausgabe und eine Ausgabe auf digitalem Datenträger z.B. CD) fristgerecht bei der/dem zuständigen Dozierenden ab und bringen Sie alle nötigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Eine Verlängerung kann nach Absprache bei den jeweiligen Dozierenden beantragt werden und muss mit dem Formular „Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins“ rechtzeitig beim Prüfungsamt gemeldet werden.
Bachelor- und Masterarbeiten
Die/Der Studierende vereinbart mit der/dem Erstprüfer/in das Thema und bringt dazu das zugehörige Formular „Protokoll über die Themenausgabe der Bachelorarbeit“ mit. Nach Rücksprache mit dem Erstbetreuer wird ein Zweitprüfer festgelegt. Der Erstprüfer leitet das Formular dann umgehend an das Prüfungsamt weiter.
Abgabetermine:
- Bachelorarbeit: 6 Monate nach der Themenvergabe
- Masterarbeit: 12 Monate nach der Themenvergabe
Bitte geben Sie Ihre Arbeit dreifach (zwei gebundene Ausgaben und eine Ausgabe auf digitalem Datenträger z.B. CD) fristgerecht bei den zuständigen Dozierenden ab und bringen alle nötigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Prüfungsberechtigte Dozierende am Lehrstuhl
- Telefon: +49821-598-5566