Beratungslehrkraft (§ 112 LPO I 2008)
Schulpädagogik im Erweiterungsstudium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft (gemäß §112 LPO 2008)
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FAQs
Den aktuellen Entwurfsstand zu Zielen, Modulplansowie Studier-undSemesterempfehlungen finden sich in
Merkblatt §112 LPO23
und
Merkblatt §112 LPO12
sowie dem Merkblatt für Studierende, die das Erweiterungsstudium seit dem Sommersemester 2025 studieren.
Das Erweiterungsstudium „Beratungslehrkraft“ umfasst 60 Leistungspunkte.
Für Studierende, die die Erweiterung vor 2025 begonnen haben zudem ein sechswöchiges Praktikum und fünf einwöchige Hospitationen.
Für Studierende, die die Erweiterung nach 2025 begonnen haben ein vierwöchiges Praktikum und fünf einwöchige Hospitationen.
Für die grundständige Erweiterung parallel zum regulären Lehramtsstudium sollten vier Semester angesetzt werden. Beginn ist jährlichzum Sommersemester möglich. Es wird empfohlen, das Erweiterungsstudium im 4. Semester (Beginn des Lehramtsstudiums im Wintersemester) bzw. 3. Semester (Beginn desLehramtsstudi-ums im Sommersemester) aufzunehmen.
Abgeschlossen wird die Erweiterung mit einem 4-stündigen schriftlichenStaatsexamen.
Das Erweiterungsstudium kann von Studierenden eines Lehramtsstudiengangs der Universität Augsburg als „grundständige Erweiterung“ studiert werden. Eine „nachträgliche Erweiterung“ ist nicht möglich.
Ja. Bei Aufnahme eines Erweiterungsstudiums verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester.
Ob sich die Einstellungschancen verbessern, kann nicht so einfach beantwortet werden. Das Erweiterungsstudium wird sich nicht negativ auf die Einstellungschancen auswirken, aber auch nicht per se positiv. Die Übernahme in den Staatsdienst hängt von sehr vielen Faktoren ab, auch beispielsweise von der Schulform und den Fächern.
Die Studienberatung übernehmen derzeit Kristina Stockinger für das Fach Psychologie und Denise Weckend für das Fach Schulpädagogik. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Lehrstühle.
Für das Praktikum und die Hospitationen ist Katja von Wyschetzki zuständig:
StDin Katja von Wyschetzki
Hallstraße 10 (Dienstgebäude Hallstr. 9)
86150 Augsburg
Telefon: 0821-324-1632
E-Mail: katja .wyschetzki@augsburg.de
Studierende können ihr Lehramtsstudium grundständig erweitern. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Pflichtbereichs im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS-Studium), der in den ersten zwei bzw. drei Semestern absolviert werden sollte. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt basierend auf der Durchschnittsnote aus den EWS-Modulprüfungen in Psychologie, Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik und aufgrund eines Motivationsschreibens.
Das Erweiterungsstudium kann ausschließlich zum Sommersemester aufgenommen werden.
Aufgrund begrenzter Ressourcen ist eine Bewerbung um einen Studienplatz in der jeweiligen Kohorte notwendig. Bewerbung ist jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres im Sekretariat Psychologie ausschließlich via E-Mail möglich. Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen als E-Mail-Anhang im PDF-Format (bitte alle Unterlagen in einer gemeinsamen PDF-Datei zusammenfassen) an Franziska Bauer (Sekretariat Psychologie; psychologie.1@phil.uni-augsburg.de) und geben Sie folgenden Betreff an: Bewerbung Beratungslehramt.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen als E-Mail-Anhang im PDF-Format (bitte alle Unterlagen in einer gemeinsamen PDF-Datei zusammenfassen) an Franziska Bauer (Sekretariat Psychologie; psychologie.1@phil.uni-augsburg.de) mit dem Betreff "Bewerbung Beratungslehramt" fristgerecht via Mail einzureichen:
- Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Matrikel, Studiengang, Fächerkombination, Semester) und Kontaktdaten (incl. E-Mail-Adresse)
- Max. einseitiges Motivationsschreiben. Dies soll folgende Elemente enthalten: Begründung der Bewerbung aufgrund von (a) persönlichen Interessen und Vorerfahrungen, (b) bisherigen Studienschwerpunk-ten, (c) Verwendungsperspektiven für die eigene angestrebte berufliche Praxis bzw. Laufbahn. Es soll erkennbar sein, dass Sie sich mit dem Aufgabenfeld einer Beratungslehrkraft auseinandergesetzt haben.
- STUDIS-Auszug zum Erziehungswissenschaftlichen Studium, aus dem die Noten zu allen Modulen hervorgehen. Für den Fall, dass Veranstaltungen des EWS-Pflichtbereichs (vier Module vgl. LPO UA 2012 bzw. LPO UA 2023: PÄD-9000/EwS-AP-01 bzw. PÄD-8000, SPK-0010/EwS-Sch-01 bzw. SPK-2100, PSY-1004/EwS-Psy-01 bzw. PSY-1101, PSY-1005/EwS-Psy-11 bzw. PSY-11) zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade erst absolviert werden und die Noten noch nicht vorliegen, ist dies in der Bewerbung explizit zu erwähnen und diese Noten sind unmittelbar nach Vorliegen nachzumelden.
Die Information über die Vergabe der Plätze erfolgt jeweils ca. 5 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit per E-Mail. Wer einen Platz im Erweiterungsstudium erhalten hat, muss sich unter Vorlage der Zusage fristgerecht umschreiben und sich via Digicampus zu den einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden.
Die LPO I schreibt für Studierende, die nach 2025 mit dem Erweiterungsstudium begonnen haben, folgende Praktika vor.
- 4 Wochen an einer Staatlichen Schulberatungsstelle oder an einem Staatlichen Schulamt, an der bzw. an dem eine Beratungslehrkraft koordinierend tätig ist.
- 5 Wochen Hospitationen mit je einer Woche
- an einer Grund-und Hauptschule,
- einer Förderschule,
- einer Berufsschule,
- einer Realschule und
- eines Gymnasiums.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO § 34 Abs. 1 Nr. 3 kann als Hospitation in der eigenen Schulform angerechnet werden. Die Praktikumsleitung obliegt dem Praktikumsamt für die Gymnasien in Schwaben (Katja von Wyschetzki). Für Kontaktmöglichkeiten siehe Homepage des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Hospitationen umfassen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von je einer Unterrichtswoche (fünf Unterrichtstage) mit mindestens je 20 besuchten Unterrichtsstunden
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Die LPO I schreibt für Studierende, die vor 2025 mit dem Erweiterungsstudium begonnen haben, folgende Praktika vor:
- Ein 6-wöchiges Praktikum,
- wobei 4 Wochen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung
- 1 Woche Hospitation bei Stellen der Berufsberatung und
- 1 Woche Hospitation bei einer Stelle der Erziehungsberatung zu absolvieren sind.
- 5 Wochen Hospitationen mit je einer Woche
- an einer Grund-und Hauptschule,
- einer Förderschule,
- einer Berufsschule,
- einer Realschule und
- eines Gymnasiums.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO § 34 Abs. 1 Nr. 3 kann als Hospitation in der eigenen Schulform angerechnet werden, so dass insgesamt 10 Wochen Praktika bzw. Hospitationen erforderlich sind. Die Praktikumsleitung obliegt dem Lehrstuhl für Schulpädagogik (derzeit D. Weckend). Für Kontaktmöglichkeiten siehe Homepage des Lehrstuhls für Schulpädagogik.
Die Hospitationen umfassen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von je einer Unterrichtswoche (fünf Unterrichtstage) mit mindestens je 20 besuchten Unterrichtsstunden
Die Ableistung der Praktika und Hospitationen soll in der Regel frühestens nach dem vierten Semester des Lehramtsstudiums und frühestens nach dem zweiten Semester des Studiums für die Qualifikation als Beratungslehrkraft abgeleistet werden.
Die einwöchigen Hospitationen an den Schulen müssen nicht am Stück, d.h. innerhalb von 5 Wochen abgeleistet werden. Die Hospitationen umfassen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von je einer Unterrichtswoche (fünf Unterrichtstage) mit mindestens je 20 besuchten Unterrichtsstunden
Für Studierende, die vor 2025 das Erweiterungsstudium begonnen haben:
Die einwöchigen Hospitationen an den Schularten sowie an den Erziehungs- und Berufsberatungseinrichtungen sind in Eigenregie und -koordination durchzuführen. Der Ort und die Art der Einrichtung sind frei wählbar, d.h. die Hospitationen müssen nicht am Studienort, sondern können beispielsweise auch am Heimatort abgeleistet werden. Hierzu ist unbedingt jeweils ein Informationsschreibenan die jeweilige Schule oder Einrichtung vorzulegen (siehe Homepage Schulpädagogik). Das vierwöchige Praktikum an der Einrichtung der Schulberatung ist generell an allen bayerischen Schulberatungsstellen und an regionalen schulpsychologischen Beratungsstellen möglich. Alternativ kann das Praktikum auch bei Beratungslehrkräften abgeleistet werden.
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Für Studierende, die seit 2025 das Erweiterungsstudium aufgenommen haben:
Die einwöchigen Hospitationen an den Schularten sind in Eigenregie und -koordination durchzuführen. Das vierwöchige Praktikum an der Einrichtung der Schulberatung ist generell an allen bayerischen Schulberatungsstellen und an regionalen schulpsychologischen Beratungsstellen möglich. Alternativ kann das Praktikum auch bei Beratungslehrkräften abgeleistet werden.
Folgende Links geben einen Überblick zu Einrichtungen der Schulberatung sowie Erziehungs- und Berufsberatung, an denen die Praktika absolviert werden können:
Schulberatung
- StaatlicheSchulberatung in Bayern -Startseite Bayern: www.schulberatung.bayern.de
- Schulpsychologische Beratungsstellen: www.schulpsychologie.de
Berufsberatungsstellen
- Dekra Akademie
- Industrie und Handelskammer (IHK)
- Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW)
- Volkshochschule (VHS)
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BIB Augsburg gGmbH – Bildung, Integration und Beruf
Es besteht zudem eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Augsburg einschließlich der Träger Deutsche Angestellten-Akademie (DAA), berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), Berufsbildungszentrum (BBZ). Bei D. Weckend liegt eine Anmeldeliste hierzu im Büro. Bitte keine persönlichen Anfragen an die Agentur für Arbeit in Augsburg einschließlich der Träger DAA, bfz, BBZ und Kolping richten.
Mobile Studierende können sich auch an andere Agenturen wenden.
Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung einer angefragten Einrichtung, die nicht in der präsentierten Liste genannt ist, vor Beginn des Praktikums von D. Weckend bestätigt werden muss.
Erziehungsberatung
- Erziehungsberatungin Bayern-Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: www.stmas.bayern.de/familie/beratung/erziehung/index.htm
- Jugendämter: www.stmas.bayern.de/familie/beratung/jugendamt/index.php
Für Studierende, die nach 2025 das Erweiterungsstudium begonnen haben:
Für Studierende, die vor 2025 das Erweiterungsstudium begonnen haben:
Auf der Praktikumskarte „Beratungslehrkraft“ sind alle Praktika und Hospitationen dokumentiert. Diese wird den Studierenden nach Aufnahme in eine Studienkohorte ausgehändigt und kann zudem am Lehrstuhl für Schulpädagogik bei D. Weckend abgeholt werden. Die abgeleisteten Praktika und Hospitationen sind auf der Praktikumskarte von der jeweiligen Schule und Einrichtung mit Unterschrift der Leitung zu bestätigen. Nach Ableistung aller Praktika und Hospitationen wird die Praktikumskarte beim Lehrstuhl für Schulpädagogik eingereicht und durch Unterschrift und Stempel bestätigt.
Sonstiges:
- Das Orientierungspraktikum kann nicht als Hospitation angerechnet werden, lediglich das schulpädagogisch-didaktische Blockpraktikum der jeweiligen Schulart. Eine Anrechnung nimmt D. Weckend vor (Nachweis STUDIS).
- In der Förderberufsschule „Prälat-Schilcher-Berufsschule“ (staatl. anerkannte, private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung) können auch zwei Wochen Praktika gemacht werden: Eine Woche Praktikum mit der Anrechnung Berufsschule und/oder eineWoche Praktikum mit der Anrechnung Förderschule.
Für Studierenden, die nach 2025 das Erweiterungsstudium begonnen haben:
StDin Katja von Wyschetzki
Hallstraße 10 (Dienstgebäude Hallstr. 9)
86150 Augsburg
Telefon: 0821-324-1632
E-Mail: katja. wyschetzki@augsburg.de
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Für Studierende, die vor 2025 das Erweiterungsstudium begonnen haben:
D. Weckend
Email: denise. weckend@uni-a.de
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (LPO I §117)
Aktuelle Informationsveranstaltung zum Staatsexamen:
Liebe Studierende,
für das Staatsexamen in der Zusatzqualifikation "Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler" §117 findet am Mittwoch, 17.07.2024 um
10:00 Uhr für Interessierte eine Beratungsstunde im Raum D 2043 statt.
Hier erhalten Sie Informationen über die Zusatzqualifikation nach LPO I § 117, die Belegempfehlungen des Lehrstuhls sowie weiterführende Informationen zu den mündlichen Prüfungen. Zudem finden hier Sie auch Literaturangaben, die zur Vorbereitung auf das schriftliche und das mündliche Staatsexamen dienen
Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung für das Erweiterungsstudium im Lehramt "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf “ entnehmen Sie bitte der LPO I §117.
Die Leistungskarte zum Nachweis Ihrer Studienleistungen und weitere wichtige Dokumente finden Sie in den untenstehenden Links.
Viele Grüße
StRin FS M. Lange-Singheiser
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Zertifikat Wertebildung: Das Sokrates-Protokoll
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Zertifikat Inklusion
Der Lehrstuhl für Schulpädagogik (Prof. K. Zierer) bietet in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik (Prof. Dr. Andreas Hartinger) das Zertifikat „Inklusion in der Regelschule„ für alle Lehramtsstudierenden an.
Ansprechpartner sind:
am Lehrstuhl für Schulpädagogik: Frau Marianne Lange-Singheiser.
am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik: Frau Kathrin Gietl
Das Praktikum an einer inklusiven Schule soll durch einen Praktikumsbegleiter "Inklusiver Unterricht" dokumentiert werden.
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