Beratungslehrkraft (§ 112 LPO I 2008)

Schulpädagogik im Erweiterungsstudium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft (gemäß §112 LPO 2008)

 

 

FAQs

Den aktuellen Entwurfsstand zu Zielen, Modulplansowie Studier-undSemesterempfehlungen finden sich in
und .

Das Erweiterungsstudium „Beratungslehrkraft“ umfasst 60 Leistungspunkte sowie ein sechswöchiges Prakti-kum und fünf einwöchige Hospitationen.Für die grundständige Erweiterung parallel zum regulären Lehramtsstudium sollten vier Semester angesetzt werden. Beginn ist jährlichzum Sommersemester möglich. Es wird empfohlen, das Erweiterungsstudium im 4. Semester (Beginn des Lehramtsstudiums im Wintersemester) bzw. 3. Semester (Beginn desLehramtsstudi-ums im Sommersemester) aufzunehmen.Abgeschlossen wird die Erweiterung mit einem 4-stündigen schriftli-chenStaatsexamen.Für die grundständige Erweiterung im Rahmen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs sollte ein dreise-mestriges Vollzeitstudium angesetzt werden (hier kommt eine Masterarbeit hinzu).

Das Erweiterungsstudium soll von Studierenden eines grundständigen Lehramtsstudiengangs oder im Rah-men des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs der Universität Augsburg als „grundständige Erweiterung“ studiert werden können. Eine „nachträgliche Erweiterung“ ist nicht möglich.

Ja. Bei Aufnahme eines Erweiterungsstudiums verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester.

Ob sich die Einstellungschancen verbessern, kann nicht so einfach beantwortet werden. Das Erweiterungsstu-dium wird sich nicht negativ auf die Einstellungschancen auswirken, aber auch nicht per se positiv. Die Über-nahme in den Staatsdienst hängt von sehr vielen Faktoren ab, auch beispielsweise von der Schulform undden Fächern.

Die Studienberatung übernehmen derzeit Prof. Dr. Markus Dresel für das Fach Psychologie und Denise Weckend für das Fach Schulpädagogik. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Lehrstühle.

Studierende nach der LPO I von 2008 können ihr Lehramtsstudium grundständig erweitern. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Pflichtbereichs im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS-Studium), der in den ersten zwei bzw. drei Semestern absolviert werden sollte. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt basierend auf der Durchschnittsnote aus den EWS-Modulprüfungen in Psychologie, Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik und aufgrund eines Motivationsschreibens.Studierende nach der LPO I von 2002 sollen in Ausnahmefällen das Erweiterungsstudium aufnehmen können, sofern sie die (vorgezogene) Erste Staatsprüfung im Erziehungswissenschaftlichen Studium erfolgreich abge-legt haben (für die Bewerbung ist die Gesamtnote in dieser Prüfung relevant)

Das Erweiterungsstudium kann ausschließlich zum Sommersemester aufgenommen werden.

Aufgrund begrenzter Ressourcen ist eine Bewerbung um einen Studienplatz in der jeweiligen Kohorte notwendig. Bewerbung ist jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres im Sekretariat Psychologie ausschließlich via E-Mail möglich. Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen als E-Mail-Anhang im PDF-Format (bitte alle Unterlagen in einer gemeinsamen PDF-Datei zusammenfassen) an Franziska Bauer (Sekretariat Psychologie; psychologie.1@phil.uni-augsburg.de) und geben Sie folgenden Betreff an: Bewerbung Beratungslehramt.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen als E-Mail-Anhang im PDF-Format (bitte alle Unterlagen in einer gemeinsamen PDF-Datei zusammenfassen) an Franziska Bauer (Sekretariat Psychologie; psychologie.1@phil.uni-augsburg.de) mit dem Betreff "Bewerbung Beratungslehramt" fristgerecht via Mail einzureichen:

  1. Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Matrikel, Studiengang, Fächerkombination, Semester) und Kontaktdaten (incl. E-Mail-Adresse)
  2. Max. einseitiges Motivationsschreiben. Dies soll folgende Elemente enthalten: Begründung der Bewerbung aufgrund von (a) persönlichen Interessen und Vorerfahrungen, (b) bisherigen Studienschwerpunk-ten, (c) Verwendungsperspektiven für die eigene angestrebte berufliche Praxis bzw. Laufbahn. Es soll erkennbar sein, dass Sie sich mit dem Aufgabenfeld einer Beratungslehrkraft auseinandergesetzt haben.
  3. STUDIS-Auszug zum Erziehungswissenschaftlichen Studium, aus dem die Noten zu allen Modulen hervorgehen. Für den Fall, dass Veranstaltungen des EWS-Pflichtbereichs (vier Module vgl. LPO UA 2012 bzw. LPO UA 2023: PÄD-9000/EwS-AP-01 bzw. PÄD-8000, SPK-0010/EwS-Sch-01 bzw. SPK-2100, PSY-1004/EwS-Psy-01 bzw. PSY-1101, PSY-1005/EwS-Psy-11 bzw. PSY-11) zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade erst absolviert werden und die Noten noch nicht vorliegen, ist dies in der Bewerbung explizit zu erwähnen und diese Noten sind unmittelbar nach Vorliegen nachzumelden.

Die Information über die Vergabe der Plätze erfolgt jeweils ca. 5 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit per E-Mail. Wer einen Platz im Erweiterungsstudium erhalten hat, muss sich unter Vorlage der Zusage fristgerecht umschreiben und sich via Digicampus zu den einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden.

Die LPO I schreibt folgende Praktika vor.

  • Ein 6-wöchiges Praktikum,
    • wobei 4 Wochen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung
    • 1 Woche Hospitation bei Stellen der Berufsberatung und
    • 1 Woche Hospitation bei einer Stelle der Erziehungsberatungzu absolvieren sind.
  • 5 Wochen Hospitationen mit je einer Woche
    • an einer Grund-und Hauptschule,
    • einer Förderschule,
    • einer Berufsschule,
    • einer Realschule und
    • eines Gymnasiums.

 

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO § 34 Abs. 1 Nr. 3 kann als Hospitation in der eige-nen Schulform angerechnet werden, so dass insgesamt 10 Wochen Praktika bzw. Hospitationen erforderlich sind. Die Praktikumsleitung obliegt dem Lehrstuhl für Schulpädagogik (derzeit ist Frau D. Weckend Prakti-kumsleiterin). Für Kontaktmöglichkeiten siehe Homepage des Lehrstuhls für Schulpädagogik.

Es wird empfohlen, nach dem 1. Semester mit den einwöchigen Hospitationen an den verschiedenen Schular-ten zu beginnen.Die Ableistung des vierwöchigen Praktikums in der Schulberatung ist frühestens nach dem 2. Semester möglich, da hier das Modul in der Psychologie „Pädagogisch-psychologische Diagnostik“ (BL-Psy-02) Voraussetzung ist. Auch die jeweils einwöchigen Hospitationen in der Berufsberatung und der Erziehungs-beratung können frühestens nach dem 2. Semester absolviert werden.

Die einwöchigen Hospitationen an den Schulen müssen nicht am Stück, d.h. innerhalb von 5 Wochen abge-leistet werden, allerdings dürfen die einzelnen Hospitationen innerhalb einer Schule nicht unterbrochen wer-den.

Die einwöchigen Hospitationen an den Schularten sowie an den Erziehungs-und Berufsberatungseinrichtun-gen sind in Eigenregie und -koordination durchzuführen. Der Ort und die Art der Einrichtung sind frei wählbar, d.h. die Hospitationen müssen nicht am Studienort, sondern können beispielsweise auch am Heimatort abge-leistet werden.Hierzu ist unbedingt jeweils ein Informationsschreibenan die jeweilige Schule oder Einrichtung vorzulegen (siehe Homepage Schulpädagogik). Das vierwöchige Praktikum an der Einrichtung der Schulberatung ist generell an allen bayerischen Schulbera-tungsstellenund an regionalen schulpsychologischen Beratungsstellenmöglich.

Folgende Links geben einen Überblick zu Einrichtungen der Erziehungs-und Berufsberatung, an denen die Praktika absolviert werden können:

 

Schulberatung

Berufsberatungsstellen

  • Dekra Akademie
  • Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW)
  • Volkshochschule (VHS)

Es besteht zudem eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Augsburg einschließlich der Träger Deutsche Angestellten-Akademie (DAA), berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), Berufsbil-dungszentrum (BBZ), Kolping und Berufsverband Information Bibliothek (BIB). Die Agentur für Arbeit nimmt zwischen 11 und 12 Studenten, deren Heimatort Augsburg ist, pro Jahr auf. Bei der Praktikumsleitung (derzeit Frau D. Weckend) liegt eine Anmeldeliste hierzu im Büro. Bitte keine persönlichen Anfragen an die Agentur für Arbeit in Augsburg einschließlich der Träger DAA, bfz, BBZ, Kolping und BIB richten.
Studierende aus anderen Heimatorten wenden sich bitte an die dortigen Agenturen.
Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung einer angefragten Einrichtung, die nicht in der präsentierten Liste genannt ist, vor Beginn des Praktikums durch die Praktikumsleitung (derzeit Frau D. Weckend) bestätigt wer-den muss.

 

Erziehungsberatung

 

Auf der Praktikumskarte „Beratungslehrkraft“ sind alle Praktika und Hospitationen dokumentiert. Diese wird den Studierenden nach Aufnahme in eine Studienkohorte ausgehändigt und kann zudem am Lehrstuhl für Schulpädagogik bei Frau Dr. D. Weckend abgeholt werden. Die abgeleisteten Praktika und Hospitationen sind auf der Praktikumskarte von der jeweiligen Schule und Einrichtung mit Unterschrift der Leitung zu bestätigen. Nach Ableistung aller Praktika und Hospitationen wird die Praktikumskarte beim Lehrstuhl für Schulpädagogik eingereicht und durch Unterschrift und Stempel bestätigt.

 

Sonstiges:

  • Das Orientierungspraktikum kann nicht als Hospitation angerechnet werden, lediglich das schulpädagogisch-didaktische Blockpraktikum der jeweiligen Schulart. Eine Anrechnung nimmt Frau Dr. D. Weckend vor (Nachweis STUDIS).
  • In der Förderberufsschule „Prälat-Schilcher-Berufsschule“ (staatl. anerkannte, private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung) können auch zwei Wochen Praktika gemacht werden: Eine Woche Praktikum mit der Anrechnung Berufsschule und/oder eineWoche Praktikum mit der Anrechnung Förderschule.

Am Lehrstuhl Schulpädagogik gibt es eine Praktikumsleitung. Derzeit ist Frau Dr. D. Weckend (Email: denise.weckend@uni-a.de) Ansprechpartnerin für die Praktika im Erweiterungsstudiengang „Beratungslehrkraft“.

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (LPO I §117)

Aktuelle Informationsveranstaltung zum Staatsexamen:

 

Liebe Studierende,

 

für das Staatsexamen in der Zusatzqualifikation "Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler" §117 findet am Mittwoch, 17.07.2024 um

10:00 Uhr für Interessierte eine Beratungsstunde im Raum D 2043 statt.

 

 

Hier erhalten Sie Informationen über die Zusatzqualifikation nach LPO I § 117, die Belegempfehlungen des Lehrstuhls sowie weiterführende Informationen zu den mündlichen Prüfungen. Zudem finden hier Sie auch Literaturangaben, die zur Vorbereitung auf das schriftliche und das mündliche Staatsexamen dienen

 

Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung für das Erweiterungsstudium im Lehramt "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf “ entnehmen Sie bitte der LPO I §117.

 

Die Leistungskarte zum Nachweis Ihrer Studienleistungen und weitere wichtige Dokumente finden Sie in den untenstehenden Links.

 

Viele Grüße

StRin FS M. Lange-Singheiser

 

 

 

Zertifikat Inklusion

Der Lehrstuhl für Schulpädagogik (Prof. K. Zierer) bietet in Zusammenarbeit mit dem (Prof. Dr. Andreas Hartinger) das Zertifikat „Inklusion in der Regelschule„ für alle Lehramtsstudierenden an.

 

Ansprechpartner sind:

 

am Lehrstuhl für Schulpädagogik: Frau Marianne Lange-Singheiser.

 

am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik: Frau Kathrin Gietl

 

Das Praktikum an einer inklusiven Schule soll durch einen Praktikumsbegleiter "Inklusiver Unterricht" dokumentiert werden.

 

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