Ablauf der Eignungsprüfungen und fachspezifische Anforderungen

Das Eignungsprüfungsverfahren für den Bachelorstudiengang Musik besteht aus mehreren Teilen:

 

  1. Vorauswahlverfahren (intern)

  2. Praktische Prüfungen
    a) Künstlerisches Hauptfach in der Studienrichtung IGP oder Instrument bzw. Gesang in derStudienrichtung EMP, Dauer: 10-15 Minuten
    b) Pflichtinstrument, Dauer: 10 Minuten; entfällt bei Künstlerischem Hauptfach oder Instrument Klavier und Orgel
    c) Hauptfach EMP ausschließlich in der Studienrichtung EMP, Dauer: 180 Minuten

  3. Schriftliche Prüfungen
    a) Hören, Dauer: 60 Minuten
    b) Musiktheorie/Allgemeine Musiklehre, Dauer: 60 Minuten

Die spezifischen Anforderungen der einzelnen Prüfungsfächer können Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen:

  • Mindestens vier Werke aus verschiedenen Stilepochen, die die Bereiche Musiktheater, Oratorium/Konzert und Lied umfassen
  • Vom-Blatt-Singen
  • Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein Kopfsatz eines Konzertes
  • Eine Etüde bzw. ein virtuoses Werk
  • Drei Werke unterschiedlicher Stilrichtungen

  • Darunter möglichst ein zeitgenössisches Werk

  • Zwei Werke verschiedener Stilepochen

  • Eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien

  • Zwei Werke verschiedener Stilepochen

  • Eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien

  • Ein Werk des Barock
  • Ein Werk der Klassik
  • Ein Werk freier Wahl
  • Ein zeitgenössisches Werk
  • Vom-Blatt-Spiel

 

  • Dirigieren (20 Minuten)

  • Vorbereitetes Dirigat aus vorher bekannt gegebenen Partituren

  • Blattdirigat eines leichteren Werkes der Blasorchesterliteratur (Ausschnitt)

  • Blattspiel einer einfacheren Partitur mit transponierenden Instrumenten (Ausschnitt)

  • Kurzes Kolloquium (20 Minuten)
     

 

  • Drei Werke aus verschiedenen Stilbereichen

 

  • Dirigieren
    - Vorbereitetes Dirigat aus vorher bekannt gegebenen Partituren
    - Blattdirigat eines leichteren Werkes der Blasorchesterliteratur (Ausschnitt)

  • Blattspiel einer einfacheren Partitur mit transponierenden Instrumenten (Ausschnitt)

  • Kurzes Kolloquium

 

 

 

 

  • Hauptfach 

     

    o   Praktische Übungen und Improvisationen aus den Bereichen Instrument, Stimme und Bewegung

    o   Eine vorbereitete, kurze Anleitung der Gruppe

    o   Gespräch
     

  • Instrument oder Gesang

     

    o   Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen

  • Klavier: Zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von J. S. Bach, Kleine Präludien | Schumann, Album für die Jugend |  Bartók, Mikrokosmos II – III | Peterson, Studies for Young Players
  • Gitarre: Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen
  • Rhythmus:

    -  Notation vorgespielter Rhythmen in verschiedenen Taktarten

  • Intervalle:

    -  Benennen vorgespielter Intervalle

    -  Notation von Intervallen von einem gegebenen Ton

    -  Intervallreihe

  • Skalen

    -  Erkennen und Bezeichnen von Skalen: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik

    -  Fehler-Erkennung in Skalen

  • Melodie: Notation einer tonalen Melodie

  • Akkorde:

    -  Akkorderkennung: Dreiklänge (Dur, Moll, vermindert, übermäßig) und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen)

    -  Akkorde mit hinzugefügten (akkordfremden) Tönen

finden Sie eine Musterklausur.

 

  • Tonleitern
    -  Notation von Tonleitern: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik

  • Intervalle

    -  Benennen verschiedener Intervalle

    -  Notation von Intervallen von vorgegebenen Tönen

  • Notation von Tönen von der Subkontra-Oktave bis zur viergestrichenen Oktave

  • Melodie:

    -  Transposition einer Melodie

  • Harmonik:

    -  Benennung von Klängen: Dreiklänge – Dur, Moll, vermindert, übermäßig und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen); grundstellige leitereigenen Vierklänge: kleiner und großer Mollseptim-, großer Durseptim-, verminderter und halbverminderter Septimakkord

    -  Bildung von Klängen (alle Dreiklänge und Dominantseptimakkord) in angegebenen Tonarten oder von vorgegebenen Tönen aus, auch in Umkehrungen

    -  Schreiben einer Kadenz mit Hauptstufen

finden Sie eine Musterklausur.

 

Das Eignungsprüfungsverfahren für den Masterstudiengang Musik besteht aus

 

  • einem Vorauswahlverfahren (intern) und
  • einer umfassenden praktischen Prüfung im künstlerischen Hauptfach.

 

Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musik.

 

Die fachspezifischen Anforderungen der künstlerischen Hauptfächer finden Sie nachfolgend:

Vorbereitung eines Programms von mindestens 3 vollständigen Werken aus 3 unterschiedlichen Epochen und einem Werk der zeitgenössischen Musik nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Dauer von insgesamt ca. 45 Minuten. Eines der Werke des Programms muss ein Solokonzert sein. Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von den Prüfern und Prüferinnen erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer 20 Minuten.

Vorbereitung von mindestens vier Werken (eines davon zyklisch) aus Barock (nicht Klarinette), Klassik, Romantik/klassische Moderne und zeitgenössischer Musik mit einer Dauer von insgesamt ca. 50 Minuten nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidation. Eines der vorzutragenden Stücke kann ein Kammermusikwerk sein. Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke / Sätze. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von den Prüfern/Prüferinnen erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer: 20 Minuten.

Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 45 Minuten:

  1. Ein Werk des Barock
  2. Ein Werk der Klassik
  3. Ein Werk der Romantik
  4. Ein zeitgenössisches Werk

Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze, dabei soll ein Werk aus der Klassik oder Romantik komplett vorgetragen werden. Die Reihenfolge der Programmpunkte liegt bei dem Kandidaten oder bei der Kandidatin. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von der Prüfungskommission erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer 20 Minuten.

Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 45 Minuten:

  1. 1 Werk für kleine Trommel
  2. 1 Werk für Marimba- bzw. Vibraphon
  3. 1 Werk für Drum-Set
  4. 1 Werk für Setup
  5. 1 Werk für Pauken oder Latin-Percussion
  6. dazu 1 schneller Satz eines Solokonzertes

 

Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke/Sätze. Prüfungsdauer: 20 Minuten.

 
1. Vorbereitung von Werken nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 45 Minuten:​​​​​

a) 3 Arien aus Bühnenwerken
b) 3 Oratorienarien 
c) 4 Lieder
Hinweis: Die Stücke sollen jeweils aus unterschiedlichen Epochen stammen. Es wird empfohlen, ein Werk, vorzugsweise ein Lied, in der jeweiligen Muttersprache vorzubereiten.
 
d) 1 Sprechtext in deutscher Sprache  
(Schauspielmonolog o.ä.)
Hinweis: Dieser darf auch gern szenisch dargestellt werden.
        
2. Vom-Blatt-Singen einer mittelschweren Chorstimme
Hinweis: Niveau = Motetten von Bach, Bruckner, Brahms etc.
      
Mit Ausnahme der Oratorienarien muss der Vortrag auswendig erfolgen.
 
Die Prüfungsdauer beträgt ca. 20 Minuten.

 

Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 50 Minuten:

 

5 vollständige Werke, die die Epochen Renaissance/Barock, Klassik, Romantik, klassische Moderne (bis 1945, z. B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow, Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.), Neue Musik (nach 1945) umfassen und eine virtuose Etüde.

 

Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze. Prüfungsdauer: 20 Minuten.

Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 75 Minuten:

 

Vorbereitung von drei Werken für Symphonisches Blasorchester. Diese Werke sollen bedeutungsvoll und
hochwertig sein. Sie sollen mit einer Aufnahme (CD) vordirigiert werden.

 

Von jedem Werk muss jedem Mitglied der Prüfungskommission eine Partitur vorgelegt werden. Prüfungsdauer: 60 Minuten

Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 50 Minuten:

  1. zwei Klavierwerke der Empfindsamkeit (C.P.E. Bach und Umgebung), darunter wenigstens eine Fantasie,
  2. eine Sonate oder Variationswerk der frühen Wiener Klassik von Haydn oder Mozart,
  3. eine Sonate oder Variationswerk von Beethoven und
  4. ein Werk der frühen Romantik (Schubert o.ä.).

 

Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke. Weiterhin werden geprüft: Prima-Vista-Spiel sowie Grundkenntnisse des Generalbassspieles. Prüfungsdauer: 20 Minuten

Studiengänge, künstlerische Hauptfächer, Ansprechpartner

Bachelor Musik

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Master Musik

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Master Musiktherapie

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Bewerbung

 

1. Laden Sie nachfolgend den passenden Zulassungsantrag zur Eignungsprüfung herunter und füllen Sie diesen bitte am PC sorgfältig und vollständig aus.
Bitte beachten Sie: In der Benutzung von Tablets oder Mobiltelefonen kann es beim Abspeichern zu Übertragungsfehlern kommen. Sollten Sie also keinen PC zur Verfügung haben, ist es ratsam, den Antrag auszudrucken, per Hand auszufüllen, zu scannen und abzuspeichern.

 

2. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören, neben dem Antrag, noch weitere Dokumente.
Informationen dazu finden Sie auf dem jeweiligen Antrag selbst oder als Checkliste 

 

3. Bitte senden Sie anschließend Ihre vollständigen Unterlagen, bitte in einem einzigen 
 nicht vor dem 31.01.2025 an die jeweils dafür vorgesehene E-Mail-Adresse.

 

Bachelor Musik: 

Master Musik:     

Schüler:               

 

4. Sie erhalten zunächst nur eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Zulassung zur Eignungsprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen gesondert zugestellt. 

 

Das Eignungsprüfungsverfahren für Schüler besteht aus einer praktischen Prüfung, die den Vortrag von zwei Stücken nach Wahl beinhaltet.

 

Das Eignungsverfahren im berufsbegleitenden Masterstudiengang Musiktherapie besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung mit zwei Teilen:

  1. Noten- und Rhythmusdiktat im Schwierigkeitsgrad eines Volkslieds (Prüfungsdauer 30 Minuten),
  2. Einzelprüfung mit sechs Teilen (Prüfungsdauer 45 Minuten):
    • Instrumentalprüfung / Hauptfach,
    • Instrumentalprüfung / Nebenfach,
    • Vokalprüfung,
    • Prüfung zur Liedbegleitung,
    • Improvisationsprüfung und
    • Reflexion bisheriger musikalisch-praktischer Tätigkeit.
Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musiktherapie.

Vorspiel oder Vortrag von zwei mittelschweren Werken aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen auf dem Hauptinstrument oder durch Gesang

Vorspiel von zwei Stücken auf dem Klavier im Schwierigkeitsgrad einer Sonatine, leichten Sonate oder zweistimmigen Invention von Bach; wenn Klavier Hauptinstrument ist, sollen leichte Stücke auf einem anderen Instrument vorgetragen werden

Vortrag eines Liedes mit eigener Begleitung. Wenn Gesang Hauptfach ist, Vortrag eines Stückes auf einem anderen Instrument als Klavier

Kadenzierung einschließlich Transposition sowie vokaler Vortrag eines vorgegebenen einfachen Volksliedes

Improvisation zu einer außermusikalischen Aufgabenstellung auf dem Hauptinstrument oder Klavier nebst verbaler Reflexion von musikalischem Prozess und Produkt

Der Kandidat/die Kandidatin stellt seine/ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im (sonder-) pädagogischen oder psychosozialen Kontext bzw. aus dem musiktherapeutischen Vorpraktikum dar und reflektiert dies in Bezug auf die angestrebte Rolle als Musiktherapeut/Musiktherapeutin.

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