Masern - impfpflicht Seit 1. März 2020 besteht Masern-Impfpflicht an den Schulen. An der Praktikumsschule wird von der Schulleitung der erforderliche Nachweis verlangt (bzw. der Nachweis, dass Sie nicht geimpft werden dürfen oder dass eine Immunität gegen Masern vorliegt).
Seit 1. März 2020 besteht Masern-Impfpflicht an den Schulen. An der Praktikumsschule wird
von der Schulleitung der erforderliche Nachweis verlangt (bzw. der Nachweis, dass Sie nicht geimpft
werden dürfen oder dass eine Immunität gegen Masern vorliegt).