Master Musiktherapie
Musiktherapie gehört zu den sogenannten Kleinen Fächern und hat sich in vielen Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens etabliert. Die Besonderheit, mit Musik und Musizieren sinnlich-ästhetische Prozesse anzustoßen und Resonanzerfahrungen zu ermöglichen, die als Entwicklungsmotor bekannt sind, haben zur besonderen Sichtbarkeit und Anerkennung im Kanon heilkundlicher Fächer geführt.
Der Masterstudiengang Musiktherapie ist der einzige deutschsprachige Musiktherapiestudiengang an einer sog. Volluniversität mit 8 Fakultäten. Er ist an der philosophisch-sozialwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt und kooperiert eng mit der Medizinischen Fakultät sowie dem Universitätsklinikum Augsburg. Über das Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung (ZIG) ist der Studien- und der Forschungsbereich Musiktherapie mit allen weiteren Fakultäten und zahlreichen Fachdisziplinen vernetzt.
Der Masterstudiengang Musiktherapie vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Kenntnisse über Methoden und Anwendungsfelder der Musiktherapie, musikpraktische Fähgikeiten sowie selbstreflexive Kompetenzen in Form von Lehrmusiktherapie, Gruppenselbsterfahrung und Supervision und schließt mit einem Master of Arts ab. Ein besonderer Schwerpunkt des Studiengangs an der Universität Augsburg liegt auf einem psychodynamischen Störungs- und Therapieverständnis sowie auf medizinischen Lehrinhalten, denn mit Abschluss des Masterstudienganges Musiktherapie ist es im Freistaat Bayern möglich, die eingeschränkte Heilerlaubnis Psychotherapie (HPG) nach Aktenlage zu beantragen.
Studieninhalte
Im Studium werden musiktherapeutische Fachkenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um nach theoretisch-wissenschaftlich fundierten Methoden zu arbeiten, sich auf die vielfältigen Tätigkeitsfelder im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen einzustellen und an der weiteren Beforschung von Musiktherapie mitzuwirken. Der theoretische Schwerpunkt des Studiengangs liegt auf einem psychodynamischen Störungs- und Therapieverständnis.
Studienvoraussetzungen und Zulassungsbedingungen
(vgl. geltende Prüfungsordnung des MA Musiktherapie, §5 und Anlage)
- Abschluss eines Bachelorstudienganges in einem musikalisch-künstlerischen, einem geistes-, sozial-, erziehungs- oder gesundheitswissenschaftlichen Fach oder durch einen gleichwertigen sonstigen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Bachelor-Abschluss;*;
- 100 Stunden musiktherapeutisches Praktikum (oder Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im Umfang von mind. 50% der Regelarbeitszeit in einem pädagogischen, psychosozialen oder medizinischen Arbeitsfeld);
- mindestens 10 Sitzungen à 90 Minuten musiktherapeutische Gruppen-Selbsterfahrung**;
- mindestens 10 Sitzungen à 50 Minuten therapeutische Einzel-Selbsterfahrung**;
- Bestehen der Eignungsprüfung.
*Absolventinnen und Absolventen eines musiktherapeutischen Hochschulstudiums sind von der Durchführung des Eignungsverfahrens befreit.
**Auf Antrag kann einer der beiden Nachweise (Punkt 3 oder 4) erst nach Bestehen der Eignungsprüfung, jedoch bis spätestens zur Einschreibung in den Studiengang nachgereicht werden
Aufbau des Studiums
Der dreijährige berufsbegleitende Aufbaustudiengang wird in jährlich 8x4-tägigen Präsenzzeiten (Donnerstagmittag-Sonntagmittag) sowie 2x10-tägigen Präsenzzeiten (Donnerstagmittag bis Freitagabend der darauffolgenden Woche organisiert.
Der Gesamtumfang von 1080 Lehrstunden findet an der Universität (inkl. Online-Lehre) und in benachbarten Kliniken statt. Insgesamt werden 120 Creditpoints (nach ETCS) erworben.
Das Studium ist in 14 Module untergliedert und umfasst folgende Lehrgebiete:
- Psychologisches, psychotherapeutisches und medizinisches Grund- und Fachwissen
- Musiktherapeutische Theorie und Methodik
- Musikpraxis und musikwissenschaftliche Grundlagen
- Klinische Musiktherapie, musiktherapeutische Anwendungsgebiete und Berufspraxis
- Selbstreflexion / Lehrtherapie
- Grundlagen der Musiktherapie- und Psychotherapieforschung
Desweiteren sind Teil des Studiums:
- zwei musiktherapeutische Praktika im Umfang von insg. 250 Stunden
- externe Lehrtherapie im Umfang von 100 Stunden verteilt über das gesamte Studium
Kosten des M.A. Musiktherapie
- Nach neuer Regelung fallen Studiengebühren i. H. v. max. 300 € im Semester an.
- Die Höhe des Semesterbeitrags finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei
- Für die verpflichtende externe Lehrtherapie sowie Praxissupervision sind Kosten von ca. 1.500,00 - 2.000,00 € pro Semester zu veranschlagen.
weitere Informationen auf der Homepage des Studiengangs
Ansprechpartner*innen
- Telefon: +49 821/598-6132
- E-Mail: josephine.geipel@uni-auni-a.de ()
- Raum 3.20
- Telefon:
- E-Mail: andreas.woelfl@uni-auni-a.de ()