Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang „Economics and Public Policy“ wird neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkten die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der erste Abschluss muss im Regelfall einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung entstammen. Ausnahmen z.B. für politik- und sozialwissenschaftliche oder mathematische und naturwissenschaftliche Fachrichtungen sind möglich.

Eignungsverfahren

Das Eignungsverfahren läuft in zwei Stufen ab.

 

Erste Stufe

Die Auswahlkommission bewertet die im Bachelorstudium erbrachten Leistungen auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Folgende zwei Bewertungskriterien gehen ein:

  1. Abschlussnote: Für den ersten Hochschulabschluss werden für die Abschlussnote 1,0 insgesamt 50 Punkte vergeben. Für jede Zehntelnote, die der Bachelorabschluss schlechter als 1,0 ist, erhält der Bewerber/die Bewerberin zwei Punkte abgezogen. Negative Punkte werden nicht vergeben.
  2. Fachliche Qualifikation: Die curriculare Analyse der vorhandenen Fachkenntnisse erfolgt dabei auf der Basis von studiengangsrelevanten Kompetenzen.

Einzelne Eignungsparameter sind:

  • Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise,
  • fundierte Fachkenntnisse aus dem Erststudium,
  • Fähigkeit und Interesse, sich effizient vertieftes Fachwissen und die zugehörigen methodischen Ansätze aus der Volkswirtschaftslehre anzueignen und damit eigenständig ökonomische Probleme auf einzel- und gesamtwirtschaftlicher Ebene zu analysieren,
  • Fähigkeit theoretische Kenntnisse effizient in Handlungsempfehlungen umzusetzen und
  • mindestens solide Kenntnisse sowohl der deutschen als auch der englischen Sprache.

Die Analyse der vorhandenen Fachkenntnisse orientiert sich an den im Folgenden aufgelisteten elementaren Fächergruppen:

 

Fächergruppe I:

  • Mikroökonomik, Makroökonomik, Finanzwissenschaft, Wirtschaftspolitik
  • Entscheidungstheorie, Spieltheorie
  • Mathematik, Statistik, Ökonometrie

Fächergruppe II:

  • Wirtschaftswissenschaftliche, insbesondere volkswirtschaftliche Grundlagen
  • Mathematisch-analytische Methoden, sozialwissenschaftliche Methoden

Der Bewerber/die Bewerberin kann maximal 50 Punkte für die vorhandenen Fachkenntnisse erhalten.

 

Eine Bewerbung ist möglich, sobald weniger als 40 Leistungspunkte bis zum Abschluss des Bachelorstudiums fehlen. Sollte noch kein Abschlusszeugnis vorliegen, muss eine Bescheinigung beigefügt werden, aus welcher die bereits erbrachten Module, deren Einzelnoten sowie die durchschnittliche Gesamtnote aller bisher erbrachten Leistungen hervorgeht. In diesem Fall erfolgt die Bewertung auf Grundlage einer fiktiv berechneten Gesamtnote. Dabei werden die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note „4,0“ bewertet und dann der nach Leistungspunkten gewichtete Durchschnitt ermittelt. Wurde das Bachelorstudium bereits abgeschlossen, ist eine Kopie des Abschlusszeugnisses gemeinsam mit dem finalen Transcript of Records einzureichen.

Die Punktzahl des Bewerbers bzw. der Bewerberin aus der ersten Stufe des Eignungsverfahrens ergibt sich aus der Summe der Bewertungen nach den Kriterien 1 und 2. Bewerber und Bewerberinnen, die auf der ersten Stufe des Eignungsverfahrens eine Gesamtbewertung von mindestens 80 Punkten erreicht haben, sind für den Studiengang geeignet und erhalten einen Zulassungsbescheid. Bewerber und Bewerberinnen, die auf der ersten Stufe weniger als 50 Punkten erhalten, werden für den Masterstudiengang „Economics and Public Policy“ als ungeeignet eingestuft.

 

Zweite Stufe

Bewerber und Bewerberinnen, die auf der ersten Stufe des Eignungsverfahrens mindestens 50 Punkte und weniger als 80 Punkte erreicht haben, erhalten eine Einladung zu einem Eignungsgespräch (zweite Stufe des Eignungsverfahrens). Das Eignungsgespräch ist für jeden Bewerber und jede Bewerberin einzeln durchzuführen und hat eine Dauer von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

 

Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin erwarten lässt, das Ziel des Studiengangs „Economics and Public Policy“ auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst im Masterstudiengang Economics and Public Policy vermittelt werden sollen, entscheiden nicht. Das Eignungsgespräch erstreckt sich auf die oben aufgeführten Eignungsparameter und wird von zwei Mitgliedern der Auswahlkommission durchgeführt, wobei mindestens ein Mitglied Professor/Professorin sein muss.  Die Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig, inwieweit die oben aufgeführten Eignungsparameter vorliegen. Jedes der Mitglieder hält das Ergebnis des Eignungsgesprächs auf einer Punkteskala von 0 bis 50 fest, wobei 0 das schlechteste und 50 das beste zu erzielende Ergebnis ist.

 

Neben der Einschätzung der Vorkenntnisse soll das Eignungsgesprächs auch dazu dienen, den Bewerberinnen und Bewerbern ein erstes Kennenlernen der Lehrenden zu ermöglichen sowie Fragen zum Studiengang und darüber hinaus zu stellen.

 

Eignung

Ein Bewerber/eine Bewerberin wird als geeignet eingestuft, wenn

  1. mindestens 80 Punkte auf der ersten Stufe des Eignungsverfahrens erreicht wurden oder
  2. auf der ersten Stufe und auf der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens jeweils mindestens 50 Punkte erreicht wurden.

Bewerbungsunterlagen

Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen (Kopien müssen nicht beglaubigt werden):

  1. Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Online-Bewerbung;
  2. Tabellarischer Lebenslauf;
  3. Nachweis über den sicheren Umgang mit der englischen Sprache (Sprachniveau B2 oder höher). Ebenso ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde,
  4. Bescheinigung über die erfolgreich absolvierten Leistungen
    (Studierende der Universität Augsburg beantragen die Bescheinigung bitte frühzeitig per Email ssc(at)zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische Email-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann.);
  5. Nachweis über den Bachelorabschluss
    • Falls vorhanden: Kopie des Bachelorzeugnisses;
    • Falls nicht vorhanden: Bescheinigung der bis dato erzielten Durchschnittsnote
      (Studierende der Universität Augsburg beantragen die Bescheinigung bitte frühzeitig per Email ssc(at)zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische Email-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bestätigung abgeholt werden kann.);
  6. ggf. Nachweise über weitere für die Eignungsfeststellung relevante Leistungen

 

Geben Sie den Bewerbungsantrag im Bewerbungsportal (vibs) in folgender Weise ab:

  • Im Bewerbungsportal (vibs) registrieren und "Bewerbung starten"
  • "Bewerbungsantrag hinzufügen", vollständig ausfüllen und an geforderter Stelle die Bewerbungsunterlagen (möglichst je ein PDF-Dokument) uploaden

  • "Antrag abgeben" im Bewerbungsportal

  • Spätestens bei Immatrikulation müssen beglaubigte Kopien vorgelegt werden

 

 

Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ihrer Registrierung im Online-Portal auch postalisch zukommen lassen:

 

Universität Augsburg
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
-Dekanat-
Universitätsstr. 16
86159 Augsburg

 

 

Bewerbungsfristen

Das Bewerbungsverfahren wird zwei Mal jährlich durchgeführt.

Bewerbungsschluss für einen Studienplatz zum Wintersemester ist der 15. Juni desselben Jahres (Ausschlussfrist), zum Sommersemester der 15. Dezember des Vorjahres (Ausschlussfrist).

Bewerbungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

  • Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig und vollständig ab!
  • Beachten Sie die Postlaufzeiten, der Poststempel ist nicht maßgeblich!
  • Zur Fristwahrung ist einzig der tatsächliche Eingang der Bewerbung bei der Universität Augsburg relevant!

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Fristgerechte Zusendung der Bewerbungsunterlagen;
  2. Sie werden dann nach Durchführung der ersten Stufe des Eignungsverfahrens über Ihre Eignung für den Studiengang „Economics and Public Policy“ informiert und gegebenenfalls zum Eignungsgespräch eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich im Januar bzw. im Juli statt;
  3. Zusendung der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide im Juli bzw. Januar: Eine Zusage für einen Studienplatz gilt für das anschließende Semester (WiSe oder SoSe, für welches Sie sich beworben haben) sowie an den beiden darauffolgenden Immatrikulationsterminen;
  4. Immatrikulation: Die Einschreibung ist nur mit dem Bachelorzeugnis oder einer Bestätigung des Prüfungsamts über den bestandenen Bachelorabschluss möglich. Bitte beachten Sie die  Fristen zur Immatrikulation.

Kontakt

Wiss. Mitarbeiter
Prof. Dr. Robert Nuscheler: Finanzwissenschaft, insbesondere Gesundheitsökonomik
  • Telefon: +49 821 598 - 4206
  • E-Mail:
  • Raum 2437 (Gebäude J)

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