Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der GKV
Projekttitel
Untersuchung der Bewertungsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Hinblick auf die Grundsatzfrage des Zugangs neuer Methoden und der damit verbundenen Förderung der Innovationsoffenheit
Projektlaufzeit
03/2019 bis 06/2019
Projektleitung
Prof. Dr. Ulrich Gassner (Jura)
Finanzierung
Bundesministerium für Gesundheit
Beschreibung
Die derzeit bestehenden Strukturen des Health Technology Assessment (HTA) bilden ein Innovationshindernis für die Implementation neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel der Studie ist zunächst eine umfassende wissenschaftliche Auswertung und Analyse der für Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die damit zusammenhängenden Regelungsbereiche geltenden Rahmenbedingungen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei Tendenzen der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die Intentionen des Reformgesetzgebers zu konterkarieren. In einem zweiten Schritt sollen konkrete Regelungsvorschläge hinsichtlich des Zugangs neuer Methoden in die GKV-Versorgung bzw. – subsidiär – auf die Formulierung von Änderungs- und oder Konkretisierungsbedarf an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Methodenbewertungsverfahren des G-BA formuliert werden. Hierbei ist beabsichtigt, zum einen prozedurale Instrumente zur Beschleunigung der Implementation innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor zu entwickeln. Zu prüfen sind insoweit die Einführung von Bearbeitungsfristen mit Genehmigungsfiktionen, wie sie auch in anderen Rechtsgebieten zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt wurden. Zum anderen sollen auch Reformoptionen jenseits bloßer Beschleunigungsmaßnahmen erörtert werden. Das betrifft etwa grundlegende Strukturänderungen, wie zum Beispiel die Ausdehnung des Prinzips der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt auf den ambulanten Bereich. Daneben werden auch weitere Nachjustierungen zur Effektuierung bestehender Regelungen untersucht, z.B. zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V).