Sondermaßnahme ("Quereinstieg") zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen

Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an Realschulen wird für ausgewählte Fächerverbindungen im Rahmen einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG Bewerberinnen und Bewerbern, die ein anderes Studium als ein Lehramtsstudium absolviert haben, das fachlich bestimmten Fächerverbindungen mindestens gleichwertig ist, die Möglichkeit eröffnet, für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen (Referendariat: Beginn September 2025, Prüfungstermin 2027) zugelassen zu werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

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