Basisqualifikationen
Basisqualifikationen: erforderlich für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
In den Studiengängen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen müssen als Voraussetzung für die Anmeldung und Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sogenannte Basisqualifikationen in bestimmten Fächern erworben werden. Diese vermitteln grundlegende Fertigkeiten in bestimmten, für die Unterrichtspraxis relevanten Bereichen, wenn diese nicht bereits in Form eines Unterrichts- oder eines Didaktikfaches studiert werden.
Je nach Ausgestaltung der einzelnen Basisqualifikation durch die Anbieter können Leistungspunkte im Freien Bereich erworben werden. Wenn die Basisqualifikation in einem Fach in verschiedenem Umfang hinsichtlich der Leistungspunkte angeboten wird, kann die Wahl des jeweiligen Leistungspunkte-Umfangs frei getroffen werden.
Basisqualifikationen im Lehramt an Grundschulen
Als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung müssen Sie Basisqualifikationen in den drei Fächern Kunst, Musik und Sport nachweisen, sofern Sie das betreffende Fach nicht bereits als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt haben.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der jeweils zu Ihrem Immatrikulationstermin gültigen aktuellsten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung der Universität Augsburg (LPO UA) sowie der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), mit denen Sie sich frühzeitig vertraut machen sollten.
Basisqualifikationen im Lehramt an Mittelschulen
Als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung müssen Sie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen gemäß LPO I Basisqualifikationen im Fach Sport nachweisen, sofern Sie das Fach nicht bereits als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt haben.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der jeweils zu Ihrem Immatrikulationstermin gültigen aktuellsten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung der Universität Augsburg (LPO UA) sowie der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), mit denen Sie sich frühzeitig vertraut machen sollten.
Anerkennung außeruniversitärer Qualifikationen als Basisqualifikationen
Die Bekanntmachung Basisqualifikationen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus informiert darüber, welche außeruniversitären Qualifikationen als Basisqualifikationen anerkannt werden können.
Für die Anerkennung und Verbuchung außeruniversitärer Qualifikationen als Basisqualifikation wenden Sie sich an das Prüfungsamt für Lehramt (modularisiert) und an das Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen).