Erste Lehramtsprüfung
Ihre Erste Staatsprüfung („Erstes Staatsexamen“), welche Sie am Ende Ihres Studiums (Ausnahme: ggf. vorgezogenes EWS-Staatsexamen) ablegen, bildet zusammen mit Ihren Modulleistungen aus dem Studium die sog. Erste Lehramtsprüfung.
Die Erste Lehramtsprüfung ist erworben, wenn das Lehramtsstudium bestanden ist, d. h. alle Modulleistungen gemäß der für Sie gültigen LPO UA 2012 oder LPO UA 2023 erbracht und die Erste Staatsprüfung bestanden sind.
Mit der erworbenen ersten Lehramtsprüfung endet die erste Phase der Lehrer*innenbildung.
Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung im Überblick
Die Erste Lehramtsprüfung ist eine Einstellungsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes und dient der Feststellung, ob auf Grund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde. In der Ersten Lehramtsprüfung soll nachgewiesen werden, dass die durch das Studium zu erwerbenden Voraussetzungen für das angestrebte Lehramt und die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) vorliegen.
Die Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung ergibt sich gemäß Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) (2008) §4 folgendermaßen:
Fachnoten der Ersten Lehramtsprüfung im Überblick
Die Fachnoten werden gemäß Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) (2008) §3 ermittelt – bitte lesen Sie dort für weitere Details und rechtlich verbindliche Angaben nach. Nachfolgend werden grundlegende Berechnungen für die meisten Unterrichtsfächer ohne Gewähr durch ein Schaubild dargestellt.
Für rechtsverbindliche Auskünfte zu Notenberechnungen ist ausschließlich das Prüfungsamt am bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig!
Schema Lehramt Grundschule/Mittelschule/Realschule
Schema Lehramt Gymnasium
Da die Modulleistungen, die studienbegleitend während des Lehramtsstudiums erbracht wurden, mit einer Gewichtung von 40% in die Erste Staatsprüfung zählen, empfiehlt sich auch bei den Modulleistungen auf möglichst gute Bewertungen hinzuarbeiten.