Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme des Studiums nachzuweisen sind (falls die eigene Erstsprache nicht Deutsch ist),
Fremdsprachenkenntnisse, die als Studienvoraussetzung für bestimmte Unterrichtsfächer und/oder als Voraussetzung für die Anmeldung zur
Ersten Staatsprüfung nachzuweisen sind.
Unter den jeweiligen Verlinkungen finden Sie mehr Informationen.