Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind in der LPO I  geregelt. Lesen Sie bitte die für Ihre Schulart und Ihre Fächer relevanten Abschnitte aufmerksam durch. Dies sind v.a. die in der jeweils gültigen LPO UA und den Modulhandbüchern definierten Module sowie die Schriftliche Hausarbeit.

 

An dieser Stelle sind einige zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zusammengefasst. Diese können mit Modulen/Leistungspunkten verbunden sein, müssen es aber nicht.

 

Die hier genannte Übersicht gibt Ihnen Orientierung, ersetzt jedoch nicht die Lektüre der LPO I.

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen: Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen

  • Fremdsprachenkenntnisse nach Vorgabe der LPO I, zu beachten sind grundlegend für den Studiengang Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen notwendige Fremdsprachenkenntnisse sowie ggf. zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse je nach gewähltem Unterrichtsfach
  • Nachweis eines zusätzlichen einsemestrigen studienbegleitenden Praktikums
  • Basisqualifikation im Fach Sport, falls Sport nicht bereits in der Fächerkombination gewählt wurde
  • Basisqualifikation im Fach Kunst (nur Grundschule), falls Kunst nicht bereits in der Fächerkombination gewählt wurde
  • Basisqualifikation im Fach Musik (nur Grundschule), falls Musik nicht bereits in der Fächerkombination gewählt wurde

 

Darüber hinaus sind für folgende Unterrichtsfächer zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen nachzuweisen:

 

  • Bei Unterrichtsfach Katholische Religionslehre: Der laut LPO I nachzuweisende Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“ entspricht an der Universität Augsburg dem gemäß Modulhandbuch regulär zu besuchenden Kurs "Einführung in die Theologie als Wissenschaft".
  • Bei Unterrichtsfach Sport:
    • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht älter als drei Jahre) und
    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer) und
    • Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein (Ersatz durch Übungsleiterlizenz möglich)

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen: Studiengänge Lehramt an Realschulen und Gymnasien

  • Fremdsprachenkenntnisse nach Vorgabe der LPO I, zu beachten sind zusätzlich notwendige Fremdsprachenkenntnisse je nach gewähltem Unterrichtsfach

 

Darüber hinaus sind für folgende Unterrichtsfächern zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen nachzuweisen:

 

  • Bei Unterrichtsfach Katholische Religionslehre: Der laut LPO I nachzuweisende Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“ entspricht an der Universität Augsburg dem gemäß Modulhandbuch regulär zu besuchenden Kurs "Einführung in die Theologie als Wissenschaft".
  • Bei Unterrichtsfach Sport:
    • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (nicht älter als drei Jahre) und

    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer) und

    • Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein (Ersatz durch Übungsleiterlizenz möglich)

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